Können Genossenschaftsanteile mit Nebenkosten verrechnet werden?

1 Antwort

Nein, die haben einen ganz anderen Zweck und sind auch ganz anders verbucht - in der Regel ist die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft (eben durch Erwerb von Anteilen) Voraussetzung für den Erhalt der Wohnung gewesen - schon allein deshalb wird das nicht möglich sein.