Genossenschaftsanteile bei Mietwohnung. Wozu?

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Eine Genossenschaft vermietet nach der Satzung Wohnungen nur an die Mitglieder der Genossenschaft.

Du wirst also zu einem kleinen Anteil  Miteigentümer an dieser Genossenschaft. Deine Einlage ist auch am Betriebsergebnis beteiligt, du bekommst also eine jährliche Dividende.

Dein Anteil ist ein Vermögensbestandteil und kann sogar vererbt werden.

Dafür sparst du dir aber die Maklergebühr, die bei einer frei vermieteten Wohnung mittlerweile fast immer fällig wird.

Lebenslauf 
Fragesteller
 27.09.2017, 14:57

Aha. Vergleichbar mit den Anteilen bei der Volksbank z.B. Verstehe.

DerHans  27.09.2017, 14:59
@Lebenslauf

Volksbanken und Raiffeisenkassen sind ebenfalls Genossenschaften

Werden die oft hohen Genossenschaftsanteile bei Mietwohnungen irgendwann zurückgezahlt?

 

Ja, wenn die Mitgliedschaft gekündigt wird. Die Rückzahlung kann teilweise aber weit über ein Jahr dauern.

Nur bei Auszug?

 

Ja, ohne Mitgliedschaft bei der Genossenschaft bekommst Du keine Wohnung. Wenn Du während der Mietzeit die Mitgliedschaft kündigst, wird dies verweigert.

Oder ist dieses eingezahlte Geld nur die Eintrittskarte, um überhaupt eine Wohnung zu bekommen?

 

Ja und nein.

In der Praxis hast Du hier natürlich ein gewisses Mitspracherecht innerhalb der Genossenschaft.

Das ist Vergleichbar mit Aktien: Je mehr Du von einer AG kaufst, desto mehr "Stimmanteile" hast Du in dieser.

Hallo Lebenslauf,

ja, wenn du eine Wohnung bei solch einer Genossenschaft möchtest ist das die "Eintrittsgebühr". Man kauft die Anteile, das Geld steht während du in der Wohnung wohnst der Genossenschaft zur Verfügung. Ist meistens etwas teurer als eine normale Kaution. Wenn du wieder ausziehst und die Anteile zurückgeben willst, bekommst du das Geld auch wieder zurück. Es kann aber länger dauern als bei einer normalen Mietkaution. Kommt immer auf die Genossenschaft an, das kann man im Vorhinein besprechen. Eine bekannte Familie hat das Geld jetzt nach 2 Jahren noch nicht zurückbekommen - ist aber alles noch rechtens und war so zu erwarten.

Bei weiteren Fragen helfe ich gerne, das war so mein Stand zum Thema.

Beides denke ich. Auf der anderen Seite ist es auch ein gewisser Kündigungsschutz. Hier ist es wichtig welches Ziel hat die Genossenschaft.

Wohnungsbaugenossenschaft darf nicht so ohne weiteres Wohnungen verkaufen, das sich plötzlich Dein Vermieter ändern kann.

Handelsgenossenschaft die auch Wohnungen hat (füher warscheinlich Betriebswohnungen). Hier gelten auch andere Gesetze als im freien Wohniungsmarkt.

Du solltest einen Vertrag in dem genau steht wofür die Genossenschaftsanteile die Du erworben hast genutzt werden. Ich habe es nicht gemacht, wei lich es nicht mußte. Da wäre durch die Anteile mach 25 Jahren die Wohnung in mein Eigentum über gegangen.

Es ist eine Eintrittskarte fuer alle Faelle.

Die Genossenschaftswohnungen unterliegen nicht so sehr der Gewinnmaximierung, somit ist es sicheres wohnen dort moeglich.

Meines Wissens nach fallen die Anteile sogar in die Erbmasse. Ich habe z.B. Anteile bei einer Genossenschaft stehen, werde allerdings in meinem Leben keine Wohnung dort nachsuchen.

Wer die Zinsen kassiert? Sicher wird damit der Anteil verwaltet!