Können Eltern einem die Abtreibung verbieten?

17 Antworten

  • Schwangerschaftsabbruch mit 15 oder 16 geht nie ohne das Wissen der Eltern.

  • sollten die Eltern dagegen sein, oder Du glaubst es gibt Probleme suche zuerst das Gespräch bim FA

  • Du benötigst einen Beratungsschein für eine Abtreibung, lasse dir dort einen Termin geben und nimm ihn erst mal ohne Eltern war und informiere Dich

  • Nimm Kontakt mit dem Jugendamt auf, und bitte diese Dich zu unterstützen, in Deinem Wunsch eine Abtreibung zu machen.

  • Das Jugendamt ist immer verpflichtet zum Wohl des Kindes zu entscheiden, und wenn für Dich eine Schwangerschaft nicht akzeptabel ist, werden sie dich in allem Unterstützen auch im Gespräch mit Deinen Eltern.

  • Eine Abtreibung geht nur mit Unterschrift der Eltern oder des Jugendamtes, die notfalls eine Verfügung bei Gericht sich holen

Nun zu guter letzt, solltest du überlegen, ob nicht auch eine Adoption in Frage kommt, es gibt viele Menschen, die keine Kinder bekommen können und sehr glücklich wären ein Kind adoptieren zu können.

Gruß

user1191  19.04.2012, 23:42

Ab 16 mischt sich Niemand mehr in die Entscheidung eines schwangeren Mädchens ein.

Sie kann dann ganz einfach zu einer Beratungsstelle und zum Arzt gehen und den Abbruch selbst in die Hand nehmen.

Zuvor braucht sie die Kentnisnahme ihrer Eltern, nicht aber deren Erlaubnis.

Auch eine Minderjährige hat das Recht selbst über ihren Körper und ihr Leben zu entscheiden.

Ob die Eltern das verbieten können lasse ich mal dahingestellt, zumindest haben die bei unter 16 jährigen ein Mitspracherecht. Schwieriger dürfte es werden einen Arzt zu finden, der einen solchen Eingriff durchführt. Auch Ärzte sind gehalten Schwangerschaftsabbrüche zu melden und hier würde sicherlich auch das Jugendamt mit einbezogen. Ein Schwangerschaftsabruch aufgrund einer Straftat dürfte eher zu realisieren sein als einen weil eine(r) oder beide Dumpfbacken vergessen haben zu verhüten. Ich bezeichne derartige Menschen die einen Abbruch vornehmen immer noch als Engelmacher. Wenn du die Frage auf dich beziehst denke lieber über eine Adoption nach . Mal eben so in die Klinik und Abtreiben kannt du Abschminken.

TETTET  19.04.2012, 11:29

In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch nach einer Beratung strafrei möglich. Damit erübrigt sich wohl dein Moralausbruch, denn das ist jedem selbst überlassen.

anderland  19.04.2012, 12:32
@TETTET

Das hat nichts mit Moral zu tun und lies einfach was ich geschrieben haben. Die kuns tist nicht nur zuhören, sondern auch lesen und verstehen

-- In Deutschland existiert heute eine faktische Fristenregelung: Die Abtreibung ist bis zum dritten Schwangerschaftsmonat rechtswidrig aber straffrei, wenn vor dem Eingriff eine Beratung stattgefunden hat und eine 3-tägige Bedenkzeit eingehalten wurde. Nach dem dritten Monat ist ein Abbruch legal, wenn eine medizinische Indikation vorliegt, die dann gegeben ist, wenn eine Gefahr für das Leben der Schwangeren oder eine Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden ist - und die Gefahr nicht auf andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann, § 218 a Abs. 2 StGB[1]. Eine solche Gefahr für die Schwangere kann z.B. entstehen, wenn eine vergleichsweise schwerwiegende Behinderung beim Ungeborenen festgestellt worden ist. Eine Beratung vor einem Abbruch nach medizinischer Indikation ist nicht Pflicht, steht der Schwangeren bzw. den werdenden Eltern jedoch von Rechts wegen zu. Kein Arzt kann gezwungen werden einen solchen Eingriff vorzunehmen und in unserer Klinik findest du auch keinen

Es geht hier um eine minderjährige und nicht um eine, die für sich selber rechtlich entscheiden kann Was das hier mit Moralausbruch zu schaffen hat ist mir auch nicht ganz klar. Und zum anderen wenn du keinen Plan über die rechtliche Seite hast.

Wenn ich als Elternteil, oder wir als Eltern uns weigern mit unserer Unterschrift die Einwilligung zu geben, ist das Thema vom Tisch, sofern nicht mit einem Eilantrag beim Familiengericht eine Regelung getroffen wird. Jetz erzähl uns allen hier, dass Eltern zu Unterschrift gezwungen werden können und ich schmeiss mich auf meine alten Tage vom Stuhl. Theoretisch kann und darf man alles aber die Wirklichkeit sieht anders aus.

Die Abtreibung ist bis zum dritten Schwangerschaftsmonat rechtswidrig aber straffrei.
Diesen Satz versuch mal für dich verständlich zu machen.

TETTET  19.04.2012, 14:47
@anderland

Abgesehen davon, dass dein zweiter Text einen ganz anderen Inhalt hat als dein erster, ist für mich

Ich bezeichne derartige Menschen die einen Abbruch vornehmen immer noch als Engelmacher.

moraltriefender Quatsch. Zudem wird jeder Arzt der Abtreibungen vornimmt bei vorliegendem Beratungschein auch diese vornehmen unabhängig von Gequatsche wie

Ein Schwangerschaftsabruch aufgrund einer Straftat dürfte eher zu realisieren sein als einen weil eine(r) oder beide Dumpfbacken vergessen haben zu verhüten.

Und was Du mir mit deinem letzten Absatz, der in deinem ersten Posting nicht mal annähernd sinngemäss vorkommt, sagen willst, verstehe ich tatsächlich nicht, denn ich habe nichts gegenteiliges geschrieben.

Ansonsten kann eine Minderjährige im Bezug auf einen Schwangerschaftsabbruch im Normalfall durchaus für sich selber entscheiden. Die Eltern darf der Arzt ohne Einverständnis nicht mal informieren.

anderland  19.04.2012, 20:20
@TETTET

Stimmt , Text eins ist meine persönliche Meinung, Text zwei ist gegoogelt. Eine Minderjährige und das sage ich auch als Vater kann nicht ohne schriftliche Genehmigung einen derartigen Eingriff vornehmen lassen und darum geht es und ging es mir. Es ist und bleibt rechtswidrig, wird aber nur stillschweigend im Ausnahmefall geduldet. Unerheblich wie es ausgelegt wird das ist ein Thema was du Totdiskutieren kannst, nur an der rechtlichen Seite änderst auch du nichts. Ohne Einverständniserklärung der Eltern, dem Vormund oder dem Familiengericht wird kein Arzt Hand anlegen ohne Gefahr zu laufen seine.Approbation zu verlieren. Mach dich sachkundig, beweise mir das Gegenteil und ich tu ein Bier oder Kaffee aus; bin gerne bereit noch dazuzulernen.

user1191  19.04.2012, 23:36

"Ob die Eltern das verbieten können lasse ich mal dahingestellt, zumindest haben die bei unter 16 jährigen ein Mitspracherecht"

Das mag dein persönlicher Wunsch sein, stimmt aber nicht. Die Eltern müssen lediglich informiert werden, wenn die Schwangere jünger ist als 14. Sie müssen unterschreiben, dass sie Kentniss genommen haben, sie geben keine Erlaubnis. Zwischen 14 und 16 entscheidet der Arzt, ob er das Mädchen für reif genug erachtet allein ihre Entscheidung zu tragen, je nachdem werden auch hier die Eltern benachrichtigt, nicht aber um eine Erlaubnis gefragt.

Entscheiden darf immer nur die Schwangere, egal ob sie 12, 16, oder 34 ist.

"Auch Ärzte sind gehalten Schwangerschaftsabbrüche zu melden und hier würde sicherlich auch das Jugendamt mit einbezogen."

Schlichtweg Quatsch. Ärzte haben Schweigepflicht, auch wenn sie minderjährige Schwangere behandeln und ein Arzt der Schwangerschaftsabbrüche durchführt tut dies bei jeder Frau die einen solchen Abbruch wünscht. Ärzte lehnen solhe Eingriffe für sich entweder generell ab, oder gar nicht.

Das Jugendamt mischt sich bei so etwas gar nicht ein, geht sie auch nichts an. Interessant wäre für sie bloß, wenn Jemand das Mädchen zu etwas zwingen möchte, das das Mädchen selbst nicht will.

"Ein Schwangerschaftsabruch aufgrund einer Straftat dürfte eher zu realisieren sein als einen weil eine(r) oder beide Dumpfbacken vergessen haben zu verhüten"

Eine Schwangerschaft kann immer innerhalb der 14 Wochen Frist, nach vorheriger Beratung durch eine anerkannte Beratungsstelle, abgebrochen werden, egal wie sie entstanden ist.

Und zum Thema Adoption, selbst knallharte Abtreibungsgegner empfinden eine Adoption nicht als gute Alternative zum Abbruch, weil sie einen großen Horror für die betroffenen Frauen darstellen und oft vielfaches Leid verursachen.

Trag du doch mal ein Kind aus und gib es dann an fremde Menschen ab...

und zu guter Letzt

"wenn du keinen Plan über die rechtliche Seite hast"

informier dich, bevor du hier Halbwissen verbreitest und andere blöd dastehen lässt, die eigentlich recht haben.

Dies geht leider nicht, da du mit 16 Jahren minderjährig bist und du für eine Operation (immer die Einwilligung deiner Erziehungsberechtigten) benötigst! Ist auch richtig so! Wenn ein Arzt dies trotzdem machen würde käme er in teufels Küche und würde seine Approbation verlieren und käme vielleicht sogar ins Gefängnis (je nach Schwere des Vergehens). Wenn es sich so entwickelt hat, dass man mit 16 abtreiben möchte, muss man sich unbedingt mit den Erziehungsberechtigten unterhalten. Denn ohne die läuft nix!

Alternativ kann man sich erst einmal an eine Beratungsstelle für junge Mütter wenden, z.B. pro Familia!

Akka2323  19.04.2012, 06:55

Stimmt alles so nicht. bei Schwangeschaftsabrüchen gibt es eigene Gesetze.

waldfrosch  19.04.2012, 17:18

Völlig Falsch!

Es ist leicht für eine 16 Jährige in ganz Europa eine bezahlte Abtreibung zu bekommen . Das heisst dann im Fachjargon : .Deine Intimsphäre bleibt gewahrt .

Auf deutsch : Wir helfen dir alles hinter dem Rücken deiner Eltern durch zu ziehen allerdings wird ist hier nur von die Intimsphäre der betroffenen Mutter die Rede .

Das Kind und die Eltern existieren hier einfach nicht . Die können dann die Suppe nur auslöffeln .

Ob die Gesellschaft hier den Jungen Frauen in Not tatsächlich hilft ,wage ich zu bezweifeln .

user1191  19.04.2012, 23:39
@waldfrosch

Aber wehe es ist andersrum und die Familie will ihrem Sprössling einen Abbruch aufzwängen, dann ist es wieder ganz toll, dass sich Niemand in diese Entscheidung einzumischen hat...

Grad so wies passt.

Hilft dem Mädchen denn Jemand wenn sie das Kind austrägt? Stehen die Leute, die stets schreien, wie schrecklich ein Abbruch doch sei, dem Mädchen anschließend zur Seite, geben ihr Geld, nehmen ihr Lasten ab, kümmern sich um Mutter und Kind?

  • Nein, Deine Eltern können einen Schwangerschaftsabbruch nicht verbieten oder verhindern, wenn Du prinzipiell einwilligungsfähig und einsichtsfähig bist (was regelhaft der Fall ist).
  • Diskutiere nicht lange mit Deinen Eltern, sondern wende Dich aktiv an einen Frauenarzt Deines Vertrauens oder an eine proFamilia-Filiale in Deine Nähe. Dort wird man Dich beraten und mit der tatsächlichen Gesetzeslage vertraut machen können. Dies ist kostenfrei und unbedingt nötig. ProFamilia kann auch die Beratungsbescheinigung ausstellen.
  • Behandelnde Ärzte sind an die Schweigepflicht gebunden.

siehe auch hier: http://www.profamilia-mainz.de/html/aktuelles/gutachten.htm

So oder so: Geh sofort zu ProFamilia und lasse sich umfassend in alle Richtungen aufklären und beraten.

Und ein Schwangerschaftsabbruch muss nicht zwangsläufig operativ erfolgen.

Bis zum 49. Tag nach dem Beginn der letzten Monatsblutung kann die Schwangerschaft medikamentös beendet werden. Dabei ist zu berücksichtigen, daß auch beim medikamentösen Abbruch eine gesetzliche Beratung mit anschließender Wartezeit von drei Tagen gesetzlich vorgeschrieben ist. Frauen, die einen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch in Betracht ziehen, müssen sich also spätestens am Anfang der siebten Woche nach Beginn der letzten Regel beraten lassen.

Kajjo stimme ich in allem voll und ganz zu.