Hat man ein Recht auf das "Sie"?

8 Antworten

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Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf, gesiezt zu werden.

Das gehört schlicht zur persönlichen Vereinbarung, wer mich duzen darf oder soll und bei wem ich das nicht möchte.

Es gibt allenfalls Regeln: Schüler ab der Sekundarstufe 2, Vorgesetzte, Frauen, Ältere, Funktionsträger sollten mit Sie angesprochen werden, solange sie das nicht anders regeln möchten.

Manchmal ist es auch situationsabhängig: vor meinen Kunden müssen mich meine Azubis mit Herr, Meister und Sie ansprechen, weil die schlicht erwarten, das es zwischen uns einen fachlichen und persönlichen Unterschied geben muss.

In der Berufsschule biete ich als Lehrer meinen Schülern gerne das Du an, weil wir eben eine homogene Truppe sind. Ich habe allerdings auch kein Problem mit Respekt: den genieße ich, egal ob geduzt oder gesiezt.

Besteht ein/e Schüler/in darauf, mit Frau (oder sogar Fräulein, kein Witz, gab es mal) angesprochen zu werden (und sich damit bewusst aus der Klassengemeinschaft auszugrenzen), akzeptiere ich das natürlich.

Fazit: Für den Umgang innerhalb einer Gruppe kann mann Regeln zum Umgang miteinander vereinbaren. Die trifft aber immer der Vorgesetzte, die Firma, der Ältere usw.

Sich in einer schwächeren Position da durchsetzten - grenzt einen auch aus - bei IKEA würde man das schlicht ignorieren oder deine Kündigung erfreut annehmen.

Und: Respekt kann man nicht fordern - den hat man, verdient ihn sich oder glaubt nur, dass er einem entgegengebracht wird - während sich hinter seinem Rücken alle darüber lustig machen.

HTH

G imager761

 

Das sind sehr wahre Worte, vor allem bezügl. Respekt.

Eine kleine Ergänzung erlaube ich mir dennoch: Unter gewissen Umständen, kann es eine Beleidigung gem. § 185 StGB darstellen, jemanden zu duzen, und zwar dann, wenn es verächtlich gemeint ist. Der Beweis lässt sich meistens nicht führen, weshalb das auch selten verfolgt wird. Es kann aber Fälle geben, in denen aufgrund von Zeugenaussagen, etc. nachgewiesen werden kann, dass es verächtlich gemeint war.

Ein gesetzlich verbürgtes Recht nicht. Es sei denn, das "Du" ist erkennbar als Beleidgung gemeint... hier ist dann aber die Beleidigung insgesamt strafbar udn nicht das Du explizit.

 

Es ist allerdings eine Sache vonHöflichkeit und Erziehung, zu Fremden erst mal eine gewisse, durch das "Sie" ausgedrückte soziale Distanz einzuhalten. Bei hartnäckigen Individuen, die mich permanent duzen, obwohl ich betont zurück sieze, kommt von mir schon mal der eisige Spruch: "Ich kann mich nicht erinnern, dass wir gemeinsam im Sandkasten gespielt haben...."

 

Die Anspielung hat bisher noch jeder begriffen.

 

Wenn die Frage nach dem Siezen jetzt den Schualltag betreffen sollte... bitte eines nicht vergessen:

 

Wer wie ein Erwachsener behandelt werden möchte, sollte sich dementsprechend auch verhalten. In eienr größeren Gruppe, sprich einem gut 25-30-köpfigem Klassenverband, sind meist bis zu zwei komplette Geburts-Jahrgänge vertreten... bis also auch der/die Jüngste sich adäquat verhält, wird es schwer fallen, die Lehrer davon zu überzeugen, die Klasse zu siezen.

nein, glaub ich nicht. wie du schon festgestellt hast, man wird ja nicht persönlich bloßgestellt oder abgewertet wenn man gedutzt wird also ist da rechtlich nichts zu machen

Rechtliche Schritte kann man schon einleiten, und zwar nach § 185 StGB Beleidigung, wenn man den Gegenüber darauf hingewiesen hat, dass man dies als beleidigend ansieht, er es jedoch weiterhin macht.

LOL - ich sehe schon tausende Kündigungsschutzklagen und Strafprozesse aller IKEA-Mitarbeiter.

 

@imager761

Hier wäre der Tatbestand deshalb nicht erfüllt, weil es nicht verächtlich gemeint ist - es sind schlichtweg alle dort per Du.

Ich denk mal nicht. Wäre auch ja ein bisschen übertrieben jemanden deßhalb zu verklagen :) Aber man kann ja den jenigen darum bitten gesiehzt (?) zu werden