ist es strafbar oder eine drohung wenn ich sage "ansonsten werde ich rechtliche schritte einleiten"?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es kann eine Nötigung sein wenn du z.B mit nicht durchführbaren Rechtlichen Konsequenzen drohst. Z.B du drohtst mit einem gerichltichen Mahnbeschid und Pfändung obwohl die Forderung rechtlich nicht durhcsetzbar ist. Auch wenn du mit Rechtlichen Kosequenzen drohst ohne sie auch ernsthaft ins auge zu fassen könnte das als Nötigung angesehen werden, Du solltest also nur mit realistsichen Rechtllichen Konsequenzen drohen die du auch bereit bist war zu machen.

MacNuggets 
Fragesteller
 29.01.2012, 20:10

ich meine damit jetzt sexuelle belästigung. wenn mich jemand immer anfasst und ich sage dass wenn er nicht aufhört ich rechtliche schritte gegen ihn einleite

das ist doch keine nötigung die ich gegen ihn mache!

Anton96  29.01.2012, 20:43
@MacNuggets

Nein das ist keine den du drohst mit Realistischen Konsequenzen und würdest sie auch ernsthaft durchzeihen.

Drohen verstößt nicht gegen das Gesetzt.

Unter Strafe steht die Androhung einer Straftat.

Natürlich ist das eine Drohung, wenn man jemanden für ihn unangenehme Maßnahmen ankündigt, um ihn in seinem unerwünschten Handeln zu beeinflussen.

Eine leere, wenn man es denn nur so sagt, aber eine Drohung.

Nur strafbar ist es eben nicht.

G imager761

wenn es jemand als drohung auffasst ist es eine,aber strafbar ist es nicht :)

MacNuggets 
Fragesteller
 29.01.2012, 19:51

aber wenn man annimmt, dass meine rechtlichen schritte dann auch tatsächlich in ordnung und erfolgreich wären?

also zum beispiel: "wenn sie mich nochmal so anfassen, werde ich rechtliche schritte gegen sie einleiten"

wie ist denn das dann zu sehen? drohe ich demjenigen dann? weil ich bin ja das opfer in dem moment

Anton96  29.01.2012, 20:09
@MacNuggets

Das sollte keine Probleme geben-

Du drohst demjenigen ja keine physische Gewalt oder ähnliches an. Wenn jemand sagt: "Willst Du mir damit drohen?!", antworte einfach "Das ist lediglich eine Feststellung." ;-)