Ebay kleinanzeigen. Käufer möchte rechtliche Schritte einleiten!?

5 Antworten

Hat sie denn die Stellen fotografiert? Stimmt das, was sie sagt? Leider tummeln sich nämlich immer mehr Menschen im Netz, die darauf aus sind die Ware zu behalten und das Geld zurück zu bekommen.

Biete ihr an, dass sie es zurückschicken kann und Du ihr danach das Geld erstattest. Mal sehen, wie sie reagiert.

ChillBuddy 
Fragesteller
 07.07.2017, 17:00

Ja die Fotos habe ich bekommen.

Nussbecher  07.07.2017, 17:05
@ChillBuddy

Ok. Dann biete ihr eine Rücknahme an, zahl aber erst, wenn das Regal wieder bei Dir ist.

Biete ihr an das du es zurück nimmst! 

DANACH bekommt die ihr Geld wieder 

ChillBuddy 
Fragesteller
 07.07.2017, 17:00

Okay. Danke.

Der Käufer haftet für Schäden auf dem Versandweg.
Und du hast ja die Bilder, die beweisen, dass die Kratzer vorher noch nicht da waren. Hast du vielleicht noch nen Zeugen gehabt beim Verpacken?
Das wäre noch besser. Dann könnte die dir rechtlich gar nichts.

Lass dich nicht auf eine Rücknahme oder eine Kaufpreisreduzierung ein, die will blos das Regal umsonst. Die meisten drohen auch nur mit rechtlichen Schritten, machen aber nichts.

ChillBuddy 
Fragesteller
 07.07.2017, 17:18

Die ganze Familie war dabei im Wohnzimmer als ich es verpackt habe. Fotos auch noch da.

verreisterNutzer  07.07.2017, 17:21
@ChillBuddy

Dann schreib ihr dass sie für Schäden auf dem Versandweg haftet und du Zeugen und Bilder hast. Danach wird die sich nicht mehr melden wenn sie sich rechtlich auch nur ein bisschen auskennt.

verreisterNutzer  07.07.2017, 17:23
@ChillBuddy

Und vorallem wegen 10€ nimmt sich doch keiner nen Anwalt, die blufft nur...

dresanne  07.07.2017, 17:33

Erzähle nicht so einen Unsinn. Der Verkäufer hat die Pflicht, die Ware so zu verpacken, dass keine Katzer oder Beschädigungen entstehen können. Der Versanddienstleister zahlt keinen Cent, wenn nicht nach den Verpackungsrichtlinien verpackt wurde.

verreisterNutzer  07.07.2017, 17:36
@dresanne

Bei unversichertem Versand zahlt das Versandunternehmen eh nichts. Hast du aber sicher nicht gelesen, was? Und ja, der Verkäufer hat die Pflicht, die Ware ordentlich zu verpacken. Allerdings kann man ihm laut seiner Beschreibung nicht vorwerfen, er hätte nachlässig verpackt. Und rechtlich trägt der Käufer das Versandrisiko! 

Hallo.

Las dich bei Ebay Kleinanzeigen auf nichts ein. 
Mein Rat Meide eBay Kleinanzeigen und mach das bei eBay , das sind 2 versch. Firmen.

Lass sie doch ne Anzeige machen. Kein Gericht dieser Welt wird wegen 10 Euro ein Verfahren gegen dich eröffnen.

ChillBuddy 
Fragesteller
 07.07.2017, 17:05

Jap, das denke ich auch. Aber sie wird sich den stress machen, dies zu versuchen...