Betreuung für erwachsenen Drogensüchtigen?
Angenommen ein erwachsener Drogensüchtiger kommt mit seinem alltäglichen Leben nicht mehr klar - kann man dann beim Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer für ihn bestellen? Was wird veranlasst, wenn der Betreffende kein Einsehen hat?
4 Antworten
Dazu sollte man beim Amtsgericht anrufen und ein entsprechendes Formular anfordern, bzw. die Situation erstmal erläutern. Normalerweise wird der Antrag von den engsten Familienangehörigen gestellt, Eltern/Geschwister.
Vielleicht hilft dieser Link weiter: https://de.wikipedia.org/wiki/Einwilligungsvorbehalt
Wenn er "nur" drogensüchtig ist, wird das mit dem Betreuer nicht funktionieren. Betreuer dürfen nur für Menschen mit einer geistigen, seelischen oder psychischen Erkrankung bestellt werden. Wenn eine soche Erkrankung als Ursache der Sucht oder als Folgeerkrankung der Sucht vorliegt, wird das örtliche Amtsgericht für ihn einen Betreuer bestellen. Deshalb an das örtliche Amstgericht wenden und eine Betreuerbestellung anregen. Auf jeden Fall ein ärztliches Attest beifügen. Den Rest klärt das Amtsgericht von Amts wegen.
Ein Attest gibt's leider nicht. Derjenige weigert sich, zum Arzt zu gehen.
Dann macht es ohne Attest über die örtliche Betreuungsstelle bei Eurer Gemeinde-/Kreisverwaltung. Das Gericht muss ohnehin noch ein Gutachten anfordern. Zum Gutachtertermin kann der Betroffene im Extremfall auch mit polizeilichem Zwang vorgeführt werden.
Dann macht Betreuung auch keinen Sinn. Jemand der keine Hilfe annimmt, braucht wohl keine Hilfestellung.
Gar nix wird veranlasst. Der Betreffende muss selber und freiwillig einwilligen oder Er hat einen Gesetzlichen Vertreter/ Sachwalter,der Ihm die Entscheidung abnimmt!
Nein, nur einen gerichtlich eingesetzten Betreuer.
Ja, was ist damit? Kann man den nun in diesem Fall beim Gericht bestellen, oder nicht?
Hab ich doch bereits gesagt.
Hallo @ tiggibiest, Einen Gestzlichen Vertreter beantragst Du bei Gericht! Meine Tochter ist behindert und ich hab die Vertretung beantragt bei Gericht und auch zugesprochen bekommen! Das ja kein Fremder darüber bestimmt! Ich möchte über mein Kind selber bestimmen können,nur muss man das bei einem Erwachsenen menschen beantragen!
War nur eine grundsätzliche Frage, die mich mal interessierte. In dem Fall, der mir bekannt ist, droht der Betreffende sogar damit, er würde sich mit allen Mitteln wehren.