klinik wechseln
also es geht darum das ein freund von mir in einer klinik ist durch einen gerichtsbeschluss. er hat unter drogen straftaten wie zb diebstahl begangen. in dem gerichtsbeschluss geht hervor das er eine 6 monatig therapie machen muss,egal ob stationär oder ambuland.eine frist wurde ihm nicht gesetzt. meine frage wäre jetzt kann er die klinik wechseln ? oder würde er dadurch probleme mit der staatsanwaltschaft kriegen? danke schon mal für die antworten!
1 Antwort
meines wissens nach geht einer jeden entwöhnungstherapie (egal ob ambulant oder stationär) welche deinem freund vermutlich gerichtlich auferlegt wurde eine stationäre entzugsbehandlung (entgiftung) vorraus - ohne entzug keine entwöhnung lautet die devise...ich gehe mal davon aus, das er zu eben dieser entzugsbehandlung in dieser klinik untergebracht ist...während dieser behandlung sollte er sich um einen therapieplatz zur entwöhnung (erfahrungsgemäß sind stationäre therapien hier die bessere wahl) kümmern, da diese plätze nicht unbegrenzt sind und die einrichtungen somit zumeist mit wartelisten und einer damit verbundenen wartezeit bis zur aufnahme arbeiten müssen (wartezeiten ist hier ein zuweilen weit dehnbarer begriff) ... sofern dein freund z.z. nicht nach gerichtlichem beschluss untergebracht ist kann er die behandlung theoretisch beenden, ja, doch ist den ärzten vorbehalten unter umständen einen gerichtlichen unterbringungsbeschluss (nach dem psychiatrischen krankenhausgesetz also dem psychKG oder dem betreuungsgesetz also dem BTG) zu erwirken wenn dein freund eine gefahr für sich oder seine umwelt darstellt. ein wechsel in eine andere klinik, also die nahtlose übernahme ist zumeist nicht möglich, da auch die meisten entzugskliniken mit wartelisten arbeiten müssen und einen z.z. in stationärer behandlung befindlichen patienten nicht auf die warteliste setzen werden.