Wann ist ein Diebstahl vollendet?
Hallo,
Dieter hat Waren im Wert von ca. 80 - 90 Euro in seinen Rucksack getan, und hat mit dem Rucksack auf dem Rücken, den Kassenbereich verlassen, aber noch nicht den Markt/Laden. Er wurde nur wenige Meter hinter dem Kassenberich vom Sicherheitspersonal aufgehalten. Er hat nicht versucht zu flüchten. Dieter hat nur kurz am Anfang behauptet die Ware hätte er bereits in einem anderen Markt gekauft. Aber nach nur wenigen Sekunden hat er die Tat gestanden.
Er hat die Waren nicht geöffnet und benutzt. Er hat den Markt nicht mit den Waren verlassen.
Ist das ein versuchter, oder vollendeter Diebstahl?
Welche Folgen kann die Tat für Dieter haben? (Strafen)
Dieter ist 16 und hat bisher noch keine Straftaten begangen.
Ich würde mich über Antworten freuen.
6 Antworten
Es ist vollendeter Diebstahl ab dem Moment, in welchem er die Kasse passiert hat.
Die Strafe ist abhängig vom Alter, dem Richter, dem vorhandenen Strafregister und vom geistigen Zustand des Täters.
Es ist ein vollendeter Diebstahl der nicht sehr erfolgreich war und schnell aufgeklärt wurde. Durch das pasieren den Kassenbereichs ist der Versuch vollendet worden. Offen bleibt noch, ob Dieter schuldfähig war, was für eine mögliche Strafe relevant wäre...
Der Diebstahl war spätestens nach Bezahlung der anderen Waren vollendet.
Ist der "Kleene" minderjährig und nicht vorbelastet düften es einige Sozialstunden werden.
Der Diebstahl ist vollendet (Vorsatz unterstelle ich mal). Stichwort: "Gewahrsamsenklave". Die Strafandrohung findest du im StGB.
Das ist vollendeter Diebstahl.
Zu den Strafen:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/beim-ladendiebstahl-erwischt-welche-folgen-drohen_052479.html