Wer kontrolliert den Staatsanwalt?
Hallo,
wie wird in Deutschland sichergestellt, dass Staatsanwälte auch tatsächlich Anklage gegen Verbrecher erheben?
Einen Strafprozess kann, soweit ich weiß, nur die Staatsanwaltschaft beginnen. Ich (als privater Bürger) kann nicht einfach eine Anklageschrift beim Gericht einreichen und so einen Prozess starten, selbst wenn ich 100% Beweise vorlege, dass der Angeklagte eine Straftat begangen hat. Als Bürger hat man sich also gefälligst darauf zu verlassen, dass Staatsanwälte ihre Arbeit machen und Verbrecher tatsächlich vor Gericht bringen.
Was ist aber, wenn ein Staatsanwalt einen Verdächtigen gar nicht anklagen will? Hat man als einfacher Bürger überhaupt rechtliche Mittel, um doch einen Strafprozess gegen jemanden zu erzwingen? Wie wird im deutschen Staat die Willkür der Staatsanwälte in Grenzen gehalten - anscheinen können sie ja nach Belieben (bzw. nach Dienstanweisung) entscheiden, welche Straftaten verfolgt werden und welche nicht?
Stellen wir uns einen theoretischen Beispiel vor: ein Mord auf offener Strasse vor vielen Zeugen, Passanten halten den Mörder fest. Doch die Staatsanwaltschaft weigert sich die Anklage zu erheben "aus Mangel an Beweisen". Was kann man nun dagegen tun? Den Mörder selbst vor Gericht anzuklagen geht nicht, und wenn man die Staatsanwaltschaft "wegen Untätigkeit" verklagt, bekommt man wahrscheinlich einfach eine erneute Absage "aus Mangel an Beweisen". Was nun?
Der Staat könnte hier anscheinend beliebige Straftaten tolerieren, indem die Exekutive einfach Dienstanweisungen an Staatsanwälte gibt, bestimmte Straftaten nicht zu verfolgen. Wie wird im deutschen Rechtsstaat eine solche Möglichkeit von Machtmissbrauch verhindert?
4 Antworten
Also die Antworten hier gehen komplett an der Frage vorbei. Deshalb mal die richtige Antwort:
Sollte man denken, dass ein Verfahren zu unrecht von der StA eingestellt worden sein, kann man dagegen zunächst Beschwerde erheben (die sogenannte Vorschaltbeschwerde). Diese wird von der Generalstaatsanwaltschaft geprüft. Sollte hier auch nichts bei rumkommen, kann man ein Klageerzwingungsverfahren durchziehen, sodass endgültig geprüft wird ob die Klage eine Aussicht hätte und daraufhin entschieden.
EIn Klageerzwingungsverfahren in der Freizeit auf eigene Kosten zu betreiben gegen eine ganze Phalanx von Justizbediensteten, die dazu noch ihre Abwehrmaßnahmen während ihrer Dienstzeit bei voller Bezahlung auf Kosten des Steuerzahlers vornehmen können, ist nicht der Sinn eines demokratischen Gemeinwesens.
Die ist noch ein Überbleibsel des Ständestaates.
Welcher Bürger will sich dies antun ?
Auch Staatsanwälte haben nach Recht und Gesetz zu handeln und das sind in erster Linie Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung. Dort ist z.B. auch geregelt, was bei "Strafvereitelung im Amt" zu passieren hat. Deine Befürchtungen sind also gegenstandndslos.
Nicht blinder Glaube an die Gerechtigkeit ist hier gefragt, sondern
Fakten.
Danach haben Richter und Staatsanwälte Sonderrechte, die besagen, dass strafbare Handlungen, die von diesen selbst zuvor als minderschwere Vergehen klassifiziert worden sind, nicht mehr verfolgt werden müssen.
Mit anderen Worten: Richter und Staatsanwalte gehen straffrei aus, während für die gleiche Tat der normale Bürger von ihnen verfolgt wird
vgl.
https://www.change.org/p/strafbarkeit-von-rechtsbeugung-wiederherstellen-b%C3%BCrgergerichte-einf%C3%BChren
Dieser Mißbrauch ist so gewollt und im Gesetz festgeschrieben. §147 GVG.
Die Staatsanwaltschaft ist eine Behörde, keine One-Man-Show.