Wer kontrolliert den Staatsanwalt?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also die Antworten hier gehen komplett an der Frage vorbei. Deshalb mal die richtige Antwort:

Sollte man denken, dass ein Verfahren zu unrecht von der StA eingestellt worden sein, kann man dagegen zunächst Beschwerde erheben (die sogenannte Vorschaltbeschwerde). Diese wird von der Generalstaatsanwaltschaft geprüft. Sollte hier auch nichts bei rumkommen, kann man ein Klageerzwingungsverfahren durchziehen, sodass endgültig geprüft wird ob die Klage eine Aussicht hätte und daraufhin entschieden.

EIn Klageerzwingungsverfahren in der Freizeit auf eigene Kosten zu betreiben gegen eine ganze Phalanx von Justizbediensteten, die dazu noch ihre Abwehrmaßnahmen während ihrer Dienstzeit bei voller Bezahlung auf Kosten des Steuerzahlers vornehmen können, ist nicht der Sinn eines demokratischen Gemeinwesens.
Die ist noch ein Überbleibsel des Ständestaates.
Welcher Bürger will sich dies antun ?

Auch Staatsanwälte haben nach Recht und Gesetz zu handeln und das sind in erster Linie Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung. Dort ist z.B. auch geregelt, was bei "Strafvereitelung im Amt" zu passieren hat. Deine Befürchtungen sind also gegenstandndslos.

Nicht blinder Glaube an die Gerechtigkeit ist hier gefragt, sondern
Fakten.
Danach haben Richter und Staatsanwälte Sonderrechte, die besagen, dass strafbare Handlungen, die von diesen selbst zuvor als minderschwere Vergehen klassifiziert worden sind, nicht mehr verfolgt werden müssen.

Mit anderen Worten: Richter und Staatsanwalte gehen straffrei aus, während für die gleiche Tat der normale Bürger von ihnen verfolgt wird
vgl.
https://www.change.org/p/strafbarkeit-von-rechtsbeugung-wiederherstellen-b%C3%BCrgergerichte-einf%C3%BChren

Dieser Mißbrauch ist so gewollt und im Gesetz festgeschrieben. §147 GVG.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Staatsanwaltschaft ist eine Behörde, keine One-Man-Show.