Zweimaliger Ladendiebstahl, welche Strafe - erste Tat eingestellt und jetzt?
Hallo Zusammen,
ich habe vor 9 Monaten einen Ladendiebstahl (Wert: 25€) begangen. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren ohne Konsequenzen eingestellt.
Letzte Woche habe ich diesen Fehler leider wieder begangen! Ich wurde erneut beim Ladendiebstahl gestellt und die Polizei wurde eingeschaltet. Der Wert der Ware war 90€.
Ja, ich weiß, dass ich selbst Schuld bin - ich möchte euch auch bitten überflüssige Kommentare dazu zu unterlassen, da ich selbst genau weiß, wie dumm ich bin!
Jetzt zu meiner Ersten Frage: Der Erste Diebstahl wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt - ist dieser Diebstahl, oder das Verfahren trotzdem irgendwo Aktenkundig - wie schon erwähnt, ist das Verfahren eingestellt? Findet der Staatsanwalt heraus, dass ich vor 9 Monaten bereits einen Diebstahl begangen habe?
Meine zweite Frage betrifft die zu erwartende Strafe. Ich bin psychisch sehr krank und hatte schon dreimal Krebs. Aus diesem Grund bin ich mit 40 Jahren in einer befristeten Rente. D.h. ich habe ein geringes Netto-Einkommen (insg. mit Kindergeld 1500€). Ich habe aber fixe Belastungen von monatlich 1150€ (Haus-Hypothek, Strom, usw.)! Das heißt aber nicht, das ich Geld übrig habe. Lebensmittel, Kinderkleidung, Pampers, usw. lassen mich mit Sparsamkeit auf monatlich Plus/Minus 0€ kommen. Welche Strafe hat mich zu erwarten?
VIELEN DANK für eure Hilfe!!!
7 Antworten
Natürlich ist Dein erster Diebstahl aktenkundig. Eingestelltes Verfahren hin oder her. Man wird Dich sicher nicht gleich hängen deswegen, eine Geldstrafe, oder eine sehr geringe Bewährungsstrafe ist zu erwarten. Ladendiebstahl ist halt wirklich doof. Erstens weil die ehrlichen Kunden mehr bezahlen (die jährlich geklaute Ware wird auf die Preise geschlagen) und zweitens sind die Beträge sowas von lächerlich, es lohnt sich einfach nicht, deswegen mit der Polizei und Gerichten zu tun zu haben. Und sonst wünsche ich Dir viel Glück - sagt einer, der auch schon zweimal von diesem Dreckskrebs befallen worden ist.
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ja das findet er heraus
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sehr wahrscheinlich wird es auf eine geldstrafe hinauslaufen - aber das entscheidet im endeffekt der richter
Die erste Tat wird natürlich einbezogen. Die Höhe der Strafe kann man so nicht Orakeln
Zu 1: Klar weiß der das
Zu 2: Vor Gricht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand
k. A welche Strafe dich erwartet, aber ich würde es demnächst echt lassen zu klauen. sonst wirds doch immer schlimmer. wünsche dir iwie viel glück!