Kleinunternehmen als Existensgründer

6 Antworten

Es ist als Ferndiagnose unmöglich zu sagen, ob die Kleinunternehmerregelung für Dich richtig ist. Dazu benötigt man auch die Aussagen Deiner Auftraggeber. Weil: Wenn die Vorsteuer (an Dich gezahlte Umsatzsteuer) von ihrer eingenommenen Umsatzsteuer abziehen können, dann werden sie dieses in der Regel auch wollen.

Eine Vergleichsrechnung ist hier jetzt schlecht zu machen, da man in der Regel auch noch was dazu erklären sollte. Daher ist auch unklar, ob die Kleinunternehmer-Regelung für Dich ein Vor- oder Nachteil ist.

Zur Haftung: Natürlich haftet ein Einzelunternehmer mit allem was er hat. Also was gepfändet werden könnte.

Ob Deine Unterhaltsverpflichtung sich in der Höhe ändert kann man so pauschal wohl auch nicht sagen. Das ist eine Frage an Deinen Anwalt wegen des Barunterhaltes. Soweit ich das kenne, ist ein theoretisch verfügbares Einkommen die Grundlage. Also wenn das Gericht meint Du könntest mehr verdienen. Ob das dann wie in einer Formel für alle persönlich gerechnet wird, oder ob da in einer Tabelle gesagt wird: Einnahmen xxx Euro bis yyy Euro = Unterhalt z Euro ist mir nicht bekannt.

Kann ich z.b. Werkzeug und andere Hilfsmittel versteuern lassen?

Alles was Deinen Gewinn/Verdienst verringert kannst Du absetzen, sofern es für die Tätigkeit notwendig ist.

Dazu gehört z.B. der Wareneinkaf/Materialeinkauf die Fahrtkosten. Lagerskosten usw..

Vorteile?

  • Sein eigener Chef

  • eventuell freie Urlaubsplanung und Arbeitszeiteinteilung

Nachteile?

  • Man weiß nie, wieviel man am nächsten 1. auf dem Konto hat.

  • Möglicherweise viele Arbeitsstunden.

Was ist wegen Krankenkasse, muss ich was neues machen oder die von Arbeitgeber reicht ja auch?

Soweit ich weiß, muss man sich auch selber versichern.

Unterhalt für das Kind, wie wird es gerechnet (nicht verheiratet) ?

Steuerberater fragen.

Hafte ich auch mit meinem Eigentum?

Als KU ja, als GmbH nur beschränkt.

Unabhängig von den von Dir gestellten Fragen: Ist die Tätigkeit als Trockenbauer ein Handwerk?

Ich kenne mich in dem Bereich nicht aus. Aber wenn es ein Handwerk ist: Hast Du die Voraussetzungen dafür? Meister, Altgeselle? Ich würde Dir daher dringend empfehlen, erst einmal diese Frage zu klären (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer), ehe Du Dich beim Gewerbeamt anmeldest.

Du bringst bei deinen Fragen Steuer- und Gewerberechht durcheinander !

Wenn du selbständig im Trockenbau arbeitest, bist du immer ein Gewerbetreibender, egal ob du Gewinn oder Verlust machst. Du musst deine Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden. Die Kleinunternehmerregelung hat damit nichts zu tun !

Die Kleinunternehmerregelung stammt aus dem Steuerrecht und ist ein Steuererleichterungsverfahren. Es erspart dir von deinen Kunden die MwSt zu erheben und an das Finanzamt abzuführen. Dafür kannst du auch keine von dir gezahlte MwSt als Vorsteuer absetzen. Dieses Erleichterungsverfahren kannst du nutzen, wenn dein erwarteter Umsatz (nicht Gewinn) im Startjahr 17.500 Euro nicht übersteigt. Einkommensteuer musst du natürlich auf deine Gewinne zahlen, wenn deine Gesamteinkünfte im Jahr 8.130 Euro übersteigen.

zu 1.: Hast du neben deinem Gewerbe noch Einkommen aus nicht-selbständiger Tätigkeit, hat dieses nichts mit der Kleinunternehmerregelung zu tun.

zu 2.: Du kannst dein Werkzeug und Hilfsmittel natürlich wie auch andere Materialien als Betriebsausgaben in der Einnahme-Überschuss-Rechnung von deinen Einnahmen als Betriebsausgaben von deinen Einkünften abziehen: Einnahmen - Ausgaben (für Material und Arbeitsmittel) = zu versteuernder Gewinn.

zu 3. und 4.: Ich weiß nicht, was du hören willst....

zu 5.: Wenn du dein Gewerbe als Einzelunternehmen anmeldest (also nicht als GmbH, Limited oder UG), haftest du mit allem, was du hast.

zu 6.: Wenn du monatlich mehr als 365 Euro neben deinen Gehalt aus dem Arbeitsverhältnis verdienst, musst du das der Krankenkasse melden und anteilig zuzahlen.

zu 7.: Deine Verpflichtung zur Unterhaltszahlung hat nichts mit deinem Gewerbe zu tun.

Du solltest unbedingt einen Steuerberater aufsuchen und die Sachen mit ihm klären. Mit der Frage, ob Kleinunternehmer oder nicht ist es nicht getan. Es gibt im Bau viele Sachen, die man beachten muss. Es gibt da noch die Bauabzugsteuer und die §13b-Fälle (wenn du als Subunternehmer für ein anderes Bauunternehmen arbeitest).