Kleingewerbe, Einfuhrumsatzsteuer + Mwst?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei einem Import aus einem Drittland bezahlst Du 19% Einfuhrumsatzsteuer, die Du, wenn Du Vorsteuerabzugberechtigt bist, beim Finanzamt wieder abziehen kannst.

Von Deinen Kunden vereinnahmst Du (wie gesagt, wenn Du Vorsteuerabzugberechtigt bist) ebenfalls 19% Umsatzsteuer, die Du an's Finanzamt abziehst. Somit ist die UST ein durchlaufender Posten.

Bist Du nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, zahlst Du beim Import die EUST, kannst sie allerdings nicht vom Finanzamt verrechnen lassen. Dafür musst Du auf Deinen Verkaufspreis auch keine MWSt. ans Finanzamt abführen.

Treffend formuliert.