Kann man ein Auto ohne MWST (Mehrwertsteuer) privat kaufen?

6 Antworten

Bei Verkauf von privat an privat fällt keine Mehrwertsteuer an. Etwas anderes ist es bei Geschäften zwischen Unternehmern. Der Verkäufer stellt die Mehwertsteuer in Rechnung und muss sie ans Finanzamt abführen, während der Käufer die gezahlte Steuer als Vorsteuer von seiner Umsatzsteuer anziehen kann.

Aber weshalb stehen zB bei mobile.de oft Autos mit Brutto und Nettopreis drinnen?

@Hollalita

Wenn ein gewerblicher Käufer von privat n Fz kauft, kann er die MwSt nicht mehr ziehen, weil der Priv-VK ja auch keine MwSt ausweist und auch nicht abführt.

Nein das klappt natürlich nicht.

Diese Merwertsteuer ist nämlich die sogenannte Vorsteuer, diese ziehst du wenn das Auto WEITERverkauft wurde von der MwSt ab, und zahlst dann nur die MwSt. Außerdem muss der der deinem Freund das Auto verkauft hat, diese Mehrwertsteuer natürlich auch bezahlen, daher geht es gar nicht dass man ein Auto ohne diese Steuern verkauft, außer man ist privater Verkäufer.

Das funktioniert so nicht.

Wenn es ein Händler ist der das Auto an Privat verkauft, dann ist im Verkaufspreis die Mehrwertsteuer enthalten.

Verkauft der Händler das Auto an einen Gewerbetreibenden, dann muss eine Rechnung ausgestellt werden, in der die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist.

Der Käufer ( Gewerbetreibender) kann die gezahlte Mehrwertsteuer von seiner Umsatzsteuer in Abzug bringen.

Kein Händler wird sich darauf einlassen, einen Gewerbeschein von einer anderen Person als dem Käufer zu akzeptieren und das Fahrzeug ohne Mehrwertsteuer verkaufen.

Der Händler müsste das Fahrzeug an den verkaufen, von dem der Gewerbeschein ist. Alles andere ist unzulässig.

Was dir da dein Kollege erzählt hat ist gelogen.

Moin,

der KÄUFER kann die Mwst beim FA geltend machen.

Das geht aber NUR, wenn das n Fz ist bei dem die Mwst ausweidbar ist. also i.d.R. nur bei Autos, die als Firmenwagen gelaufen sind.

Zahlen muss auch der gewerbliche Käufer die Mwst beim Kauf.

Wenn er das Fz dann gewerblich nutzt kannn er das beim FA mit seiner USt-Last gegenrechnen.

Da hat dein "Kollege" dir n Bären aufgebunden.

Der Selbstständige, der den Gewerbeschein zur Verfügung stellt, müsste das Fz dann nämlich auch als FirmenFz laufen lassen.

Das kann so nicht funktionieren. Wenn eine Privatperson von einer anderen Privatperson ein Fahrzeug kauft, dann fällt keine Mehrwertsteuer an.

Verkauft ein Gewerbetreibender an einen anderen Gewerbetreibenden ein Auto, so ist eine Rechnung auszustellen, auf der die MWST: ausgewiesen sein muss.

Dass ein Autohändler nach Vorlage eines Gewerbescheines einer fremden Person ein Auto ohne Mehrwertsteuer verkauft ist unmöglich.

Der Käufer muss seine Personalien angeben. Wenn er keinen Gewerbeschein besitzt, dann wird der Händler die Daten der fremden Person sicher nicht akzeptieren.