Kleingewerbe Betriebsmittel veräußern steuerrelevant?

2 Antworten

Wenn Du ihn verkaufst, hast Du Einnahmen zu verbuchen. In der Regel werden solche Anschaffungen über drei Jahre abgeschrieben. Am besten zur Steuerberaterin oder zum Steuerberater gehen, es lohnt sich. Steuergesetze ändern sich leider ständig. Deine finanzielle Situation kann man als Forumfrage nicht vollständig berücksichtigen. Die Rechnung des Steuerberaters kann abgesetzt werden, die Höhe richtet sich bei seriösen Beratern nach dem Einkommen.

Du wirst da (zumindest gefühlt) Dinge durcheinander.

  1. Umsatzsteuer: Wenn Du Dinge verkaufst, die zum Anlagevermögen gehören, § 19 Abs. 1 Satz 2 UStG: "Umsatz im Sinne des Satzes 1 ist der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz, gekürzt um die darin enthaltenen Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens."

  2. Für die Ertragsteuern ist es schon richtig, Du kannst das Notebook sofort abschreiben, wenn der Kaufpreis 487,90 Euro nciht übersteigt (410,- Euro + 19 %).

  3. Wenn Du das alte Notebook verkaufst, geht der Verkaufserlös natürlich in die Erträge.

domerich 
Fragesteller
 11.09.2014, 12:37

also als Rechenbeispiel habe ich mir folgendes überlegt ich kaufe neu für 400 Euro und spare bei 40 Prozent Einkommensteuersatz 160 Euro. Ein Jahr später verkaufe ich es wieder gebraucht für 200 Euro. dafür muss ich 80 Euro an das Finanzamt überweisen. ich habe also 200 Euro Wertverlust aber 80 Euro Steuerersparnis und bezahle effektiv 120 Euro für das eine jahr Handy benutzen. ist das korrekt?