Kleingewerbe & Minijob: Was ist mit der Umsatzsteuer?

2 Antworten

Der Minijob oder eine andere nichtselbständige Tätigkeit hat mir der UST nichts zu tun. Die UST kannst Du Dir sparen, allerdings entgeht Dir dabei auch der Vorteil des Vorsteuerabzugs.

Das bedeutet also im Klartext bei der Lohnsteuererklärung gebe ich sowohl die Einkünfte aus dem Minijob (12x 400 Euro) als auch aus der selbsständigen Tätigkeit an (bis 7.500 Euro, nicht 17.500 oder?) Demnach müsst ich bei einer Unterschreitung der 7.500 Euro keine Stueren zahlen.

P.S Muss man Auslandsbafög versteueren?

Und die Mehwertsteuer bei der Anschaffung neuer jobrelevanter Geräte kann man nicht irgendwie zurückbekommen, oder?

Viele Grüße,

Mollrops

Die 400 Euro sind Einkünfte aus "nicht selbstständiger Tätigkeit", haben somit mit USt nichts zu tun. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung musst Du sie aber mit angeben.