Bei Existenzgründung Betriebsmittel aus privat übernehmen?
Hallo zusammen,
ich möchte mich mit meinem kleinen Hobby als Kleinunternehmer selbstständig machen. Bisher habe ich noch nicht gewerbsmäßig gehandelt. Da ich Chancen sehe die Sachen die ich bisher für Familie und Freunde gemacht habe verkaufen zu können möchte ich diesen Schritt gehen.
Es ist ein handwerkliches Gewerbe ohne Meisterpflicht. Nun habe ich die Geräte und Materialien für mein privates Hobby. Wenn ich ein Kleingewerbe starte möchte ich die Sachen nicht neu kaufen weil ich sie schon habe.
Meine Frage ist nun, wie übernehme ich die Sachen aus dem privaten Bestand in ein gewerbliches Betriebsmittel? Kann ich als Privatperson eine Quittung ausstellen die an mich als Gewerbetreibender gerichtet ist?
Viele Grüße
2 Antworten
Erstens:
Es gibt KEIN Kleingewerbe. Das kennt das Gewerberecht nicht. Gewerbe anmelden und fertig.
Übrigens, dem Gewerberecht ist es egal ob du in der Tat gewinne erzielst.
Das Finazamt aber zeigt an deinen Gewinnen schon interesse.
Und da ist es egal ob du Mitglied im verein bist oder nicht, denn du verkaufst die DVD's und nicht der Verein.
Was du meinst ist die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG. Und das ist eine steuerrechtliche Angelegenheit und betrifft nur die Umsatz/Mehrwertsteuer.
Das bedeutet, dass du bis zu einem Jahresumsatz von 17.500€ von der Umsatzsteuer freigestellt bist.
Du darfst auf deinen Rechnungen die MwST nicht extra ausweisen und du kannst deine verausgabte MwSt für Betriebskosten, beim FA nicht geltend machen.
Und dies ist schlecht, wenn der Verein oder die Firmen die MwST geltend machen können, das können sie dann nicht, da ja auf deinen Rechnungen keine MwST ausgewiesen wäre.
Deine vorhandenen Werkzeuge stellst du mit Belegnachweis in deiner Buchführung als privateinlage ein. Und dann in das Betriebsvermögen eintragen.
Hallo,
wenn du sie als Wertgegenstände einbuchen willst, dann solltest du darüber noch eine Rechnung besitzen.
Damit ist natürlich dann auch die Abschreibung als Wertminderung mit anzurechnen.
Es kann also sein, wenn es sich um Beträge im GWG - Bereich handelt, die älter als ein Jahr sind, dass sie schon abgeschrieben sind.
Hast du einen Steuerberater? Dann solltest du sowieso vorher mit diesem abklären, welchen Kontenrahmen du nutzt und wie er die Sachen verbucht haben will.
LG Mata