Bei Existenzgründung Betriebsmittel aus privat übernehmen?

2 Antworten

Erstens:

Es gibt KEIN Kleingewerbe. Das kennt das Gewerberecht nicht. Gewerbe anmelden und fertig.

Übrigens, dem Gewerberecht ist es egal ob du in der Tat gewinne erzielst.

Das Finazamt aber zeigt an deinen Gewinnen schon interesse.

Und da ist es egal ob du Mitglied im verein bist oder nicht, denn du verkaufst die DVD's und nicht der Verein.

Was du meinst ist die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG. Und das ist eine steuerrechtliche Angelegenheit und betrifft nur die Umsatz/Mehrwertsteuer.

Das bedeutet, dass du bis zu einem Jahresumsatz von 17.500€ von der Umsatzsteuer freigestellt bist.

Du darfst auf deinen Rechnungen die MwST nicht extra ausweisen und du kannst deine verausgabte MwSt für Betriebskosten, beim FA nicht geltend machen.

Und dies ist schlecht, wenn der Verein oder die Firmen die MwST geltend machen können, das können sie dann nicht, da ja auf deinen Rechnungen keine MwST ausgewiesen wäre.

Deine vorhandenen Werkzeuge stellst du mit Belegnachweis in deiner Buchführung als privateinlage ein. Und dann in das Betriebsvermögen eintragen.

Hallo,

wenn du sie als Wertgegenstände einbuchen willst, dann solltest du darüber noch eine Rechnung besitzen.

Damit ist natürlich dann auch die Abschreibung als Wertminderung mit anzurechnen.

Es kann also sein, wenn es sich um Beträge im GWG - Bereich handelt, die älter als ein Jahr sind, dass sie schon abgeschrieben sind.

Hast du einen Steuerberater? Dann solltest du sowieso vorher mit diesem abklären, welchen Kontenrahmen du nutzt und wie er die Sachen verbucht haben will.

LG Mata