Kleingewerbe ---> Bau?
Hallo,
ich würde gerne wissen, wie das aussieht, wenn ich als nicht Arbeitsloser ein kleingewerbe aufmache. Ich darf ja 17500 Umsatz im Jahr verdienen dann bleibt es Steuerfrei. Kann ich einfach ein Kleingewerbe aufmachen und aufträge von einem Subunternehmer im Bau bereich annehmen und später dann einfach ne rechnung schreiben?
Ich habe einen guten Freund der im Baugewerbe tätig ist und viel zu tun hat. So wären Aufträge schon vorhanden und ich würde einfach aufpassen das ich nicht um 17500 euro verdiene. Wie sieht das aus wenn ich die 17500 voll habe und dann nicht mehr arbeite kann ich mein gewerbe dann einfach abmelden und nächstes jahr wieder anmelden? Und was für kosten kommen denn auf mich so zu? Muss ich eine Buchhaltung machen als kleingewerbe betreibender?
Ich war schüler letztes jahr und studiere das nächste jahr so habe ich 1 jahr gelegenheit ein wenig geld zumachen.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Nochmal kurz zusammen gefasst: Nicht Arbeitsloser will kleingewerbe im Baubereich. Aufträge sind vorhanden, möchte so wenig kosten wie möglich haben und übersteigt 17500 umsatz nicht. Frage: Was für kosten und aufwände kommen auf mich zu? Habe ich irgendwelche nachteile oder vorteile?
MfG
Peter
3 Antworten
Frag mal deinen Freund etwas intensiver aus !
Ist der nicht in einer Berufsgenossenschaft ?
Wer haftet eigentlich bei ihm bei Regreß-Forderungen der Bauherren ?
Haftpflichversicherung/ Krankenversicherung/ Rentenbeiträge ?
Welchen Abschluß hat dein Freund bzw. du ? (Da gibt es bestimmte Anforderungen)
In deinem Fall wäre es sicherlich für dich kostengünstiger, dich von deinem Freund für ca. 1 Jahr anstellen zu lassen.
Steuerfrei ist es nicht. Du brauchst nur nicht mit Umsatzsteuer arbeiten.
Den Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben) musst Du versteuern.
Du musst ein Buchhaltung machen, sogar mit durchlaufender Rechnungsnummer.
www.klicktipps.de unter Gewerbe.
Steuerfrei bis 17500€ Umsatz ist so nicht richtig. Es bedeutet nur, dass Du keine Umsatzsteuer ausweisen darfst und keine abführen musst.
Für die Einkommensteuer musst Du Deinen Gewinn angeben.Hier steht einiges, es gibt zahlreiche Seiten dazu:
http://www.gewerbe-anmelden.info/kleingewerbe/steuern.html