Kleingewerbe "MWSt. beim Einkauf"

5 Antworten

Als Kleingewerbende(r) schreibst Du Rechnungen ohne Berechnung der Mehrwertsteuer, also reine Nettobeträge. Betriebsausgaben (bei Handwerkern also Bohrmaschinen etc.) sind in voller Höhe bzw. in der Einnahme-Überschuss-Rechnung abzuziehen, Vorsteuererstattung bzw. -abzug gibt es nicht, da MwSt ja auch nicht berechnet wird. Klartext: Einnahmen abzüglich voller Ausgaben (also Rechnungen inkl. Steuern); insofern bekommst Du "etwas zurück" indem die Ausgaben Deinen Gewinn schmälern, Du demnach keine oder nur geringe Steuern zahlst.

Ob du den Vorsteuerabzug (Mehrwertsteuer beziehungsweise Umsatzsteuer aus erhaltenen Rechnungen – also Rechnungen aus Einkaufstätigkeiten) ansetzen kannst oder nicht, hängt davon ab, welche Option du gemäß Paragraf 19 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes bei der Anmeldung deines Kleingewerbes gewählt hast.

Grundsätzlich besteht nach der Kleinunternehmerregelung bei einem Umsatz von maximal 17.500 Euro im Jahr der Existenzgründung und maximal 50.000 Euro Umsatz in den Folgejahren, die Möglichkeit, mit oder ohne Ansatz der Umsatzsteuer bei der Rechnungsstellung zu arbeiten. Du hast hier also ein entsprechendes Wahlrecht und müsstest dieses bei deiner Gewerbeanmeldung auch wahrgenommen haben.

Solltest du bei Anmeldung deines Kleingewerbes auf den Ansatz der Umsatzsteuer in deinen Rechnungen verzichtet haben, darfst du dementsprechend auch keine Vorsteuer geltend machen. Hast du hingegen mit Umsatzsteueransatz in deinen Rechnungen optiert, kannst du natürlich auch den Vorsteuerabzug geltend machen.

Näheres hierzu kannst du auch dem folgenden Link entnehmen:

http://www.gruenderlexikon.de/magazin/kleinunternehmer-und-regelbesteuerung

Man selbst schreibt Rechnungen ohne darin MwSt auszuweisen oder sie darauf aufzuschlagen.

Bei gekauften Waren wird einfach das Brutto gerechnet.

Einnahmen - Ausgaben = Gewinn.


In die eigenen Rechnungen muss übrigens noch ein erklärender Satz, warum hier keine MwSt enthalten ist.

Selbstverständlich NEIN, das Du eben bis zu dieser Grenze nichts mit MwSt / UmsatzSteuer zu tun hast!

Du kaufst zu ladenüblichen Preisen ein, UST geht bei dir voll in die Kosten.Wenn du nicht mit UST optierst, dann kannst du auch keine verrechnen (also gibt es nichts zurück).Klaus