Kleine Schwester(12) macht den Fernseher kaputt?
Hallo,
meine Schwester (12) war gestern bei uns zu Besuch. (kein gemeinsamer Haushalt) Da wir eine neue Kommode gekauft haben, mussten wir den Fernseher auf den Boden stellen (liegend).Unmittelbar in der Nähe steht ein kleiner Tisch mit Blumentöpfen und ein Duftölbehälter aus Stein. Sie wollte den Behälter nehmen um eine Kerze reinzulegen und es fiel ihr aus der Hand direkt auf den Fernseher. Der Fernseher hat jetzt ganz links außen einen kleinen Riss (1cm). Der Fernseher funktioniert noch aber die Bildqualität ist leider sehr schlecht (bunte Streifen von oben nach untern, mittig ein dunkler Streifen). Kann ich das der Haftpflichtversicherung meiner Schwester melden (Familienhaftpflicht) ?
7 Antworten
Gehe ich richtig in der Annahme, dass du nicht mehr im elterlichen Haushalt lebst und du dich auch nicht mehr in der Ausbildung oder im Studium befindest ?
Wenn meine Annahme richtig ist, sollen deine Eltern den verursachten Schaden deiner Schwester ihrer Privathaftpflichtversicherung melden.
Deine Schwester selbst kann keine PHV haben, da sie mit 12 noch keinen Vertrag abschließen kann.
Auch benötigt eine 12 jährige niemanden mehr der sie beaufsichtigt. Gemäß ihrem Alter ist sie für Schäden die sie einem anderen zufügt auch verantwortlich.
Ja genauso ist es. Ich bin frisch verheiratet und lebe nicht mehr zu Hause. Meine Schwester war zu Besuch da. Sie ist über die Familien phv versichert
Ja, mach´ das.
Allerdings kannst Du bei der Privathaftpflicht Deiner Schwester gar nichts melden. Das muss der VN (wahrscheinlich einer der Eltern) tun.
Dann wirst Du als geschädigte Person (und natürlich auch der VN) angeschrieben und musst Dich äußern und den Umfang des Schadens belegen. Hierfür wird es höchstwahrscheinlich notwendig sein, herauszufinden ob das Gerät reparabel ist und wenn ja, wie hoch die Kosten sind.
Das mit dem Geschenk verkompliziert die Sache, jedenfalls wird die Versicherung, gerade weil es Verwandschaft ist, sehr genau den Schadenhergang prüfen.
Melden kannst du das selbstverständlich.
Ob die Versicherung hier eintritt, ist eine andere Frage. Natürlich wird man die Plausibilität des Schadenshergang überprüfen.
Ja, das solltest Du tun.
ja kannst du
die haftpfilcht ist für solche unfälle im haushalt,dafür zahlst du eben wenn mal sowas passiert,mir is mal beim anschrauben der neuen lampe die lampe auf den neuen tisch gefallen,tisch hat nen schönen schaden bekommen,die versicherung hat gezahlt
Das war aber sicher nicht Deine Lampe und dein Tisch. Denn dann hat die Privathaftpflicht sicher nicht gezahlt.
doch das war mein eigentum
Vorsicht: Aus deinem Text heraus, könnte man dir auch eine vorsätzliche falsche Schadensschilderung unterstellen. Also Versicherungsbetrug.
nein einer der versicherung war da und hat sich das angekuckt und ich hab ihm genau gesagt wie es abgelaufen ist
Kann die Versicherung da nicht sagen dass hier ein Teilschuld vorliegt, da der Fernseher auf dem Boden liegt?