Kleiderkreisel Problem mit Käufer?

2 Antworten

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Du bist im Recht. Es besteht ein bindender Kaufvertrag und ein falschen Namen angegeben ist ihr Fehler.

Also entweder überweist sie die Versandgebühren oder du siehst den bisher gezahlten Betrag als Entschädigung für den ganzen bisherigen Aufwand

Wenn du die Ware zurück bekommen hast, musst du auch das Geld zurück zahlen.

Natürlich kannst du dann deine verauslagten Kosten (Porto usw.) abziehen. Dass nicht zugestellt werden konnte, ist ja nicht deine Schuld.

Bitterkraut  07.11.2020, 17:17

Nein, muß sie nicht, schließlich ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, der zu erfüllen ist. Mensch Hans, das war nun wirklich einfach...

Multifunction  07.11.2020, 17:21
Wenn du die Ware zurück bekommen hast, musst du auch das Geld zurück zahlen.

Nonsens, wie immer.