Käufer hat Ware nicht bei Post abgeholt und will jetzt den Warenwert + Versandkosten zurück haben.

7 Antworten

Lass ihn doch drohen. Bei 90 % aller Ebayer die mit Anwalt drohen sind es ohnehin nur leere Drohungen. Und ich denke auch kaum dass sich ein Anwalt um einen Streitwert von unter 10 € befassen wird.

Wenn alles mit Ebay geklärt ist, dann ignoriere den Typen und geh nicht weiter darauf ein.

Ich denke er hat keine Chance, sofern Du es Privatverkauft hast.

Bei einem Privatverkauf wird jede Gewährleistung ausgeschlossen.

Er will die Versandkosten zwar gerne zurück haben, aber Du kannst in jedem Fall drauf bestehen dass der Kaufvertrag beibehalten wird. Allerhöchstens kullanterweise kannst Du ihm das Geld zurückerstatten.

Da schon negativ bewertet wurde würde ich an deiner Stelle nochmal versenden und wenn er es dann nicht abholt, die ware behalten.

Ich habe die Erfahrung gemacht dass ganz schnell mit nem Anwalt gedroht wird, die Leute aber niemals was unternehmen. Er weiß eigentlich dass Du im Recht bist. Letztendlich sind Dir die versandkosten entstanden !

So, das ist meine Meinung. Ich kann natürlich nicht sicher sagen ob ich damit auch recht habe , aber ich denke schon :)

Noch mal versenden werde ich nicht, wurde mir auch von Ebay abgeraten.

Er hat ja schon den Kaufpreis zurückbekommen und dank ihm bleibe ich auch auf der Provision sitzen, da er beim Transaktionsabbruch widersprochen hat.

Seine Bewertung wurde von Ebay gelöscht, da diese auch in denen ihren Augen ungerechtfertigt ist.

Privatverkauf und Gewährleistungsauschluss haben mit dieser Sache nichts zu tun. Hier geht es darum, dass der Käufer durch sein Verschulden den Artikel nicht in Empfang genommen hat.

Der Verkäufer hätte nichtmal den Verkaufspreis erstatten müssen.

Nein, für den würde sich das überhaupt nicht lohnen. Denn ein Anwalt kostet deutlich mehr als die paar Euro Versandkosten und wenn selbst Ebay dir recht gibt (die haben ja mit Sicherheit öfter mal solche Fälle), dann wird er damit auch nicht durchkommen und du brauchst dir keine Sorgen zu machen. Außerdem gibt es ja auch einen gewaltigen unterschied zwischen mit einem Anwalt drohen und einen Anwalt wirklich beauftragen. ;)

reagierte er immer aggressiver und droht jetzt mit dem Anwalt.

Soll er ruhig. Er hat keine Chance. Meist sind das so oder so unreife Blagen, das sollte man alles nicht all zu ernst nehmen.

Ebay ist erst ab 18 Jahren erlaubt - das gilt auch für Dich.

Du hast die Versandkosten zu Recht einbehalten WENN ein unversicherter Versand per Warensendung von Vornherein vereinbart war.

War versicherter Versand vereinbart und Du hast unversichert versendet, musst Du ALLES zurück zahlen, weil du dann den Fehler gemacht hast.

Es wurden 3 Versandoptionen zur Auswahl gestellt:

Warensendung

DHL Päckchen

DHL 2kg Paket

Und er hat sich den unversicherten Versand ausgewählt, was aber zweitrangig ist, da die Sendung ja zurückgekommen ist, weil ER sie nicht abgeholt hat.

wenn dir schon ebay recht gibt warum machst du dir dann sorgen

wegen 5€ wird auch keiner zum anwalt gehen

Es gibt leider solche Typen, die auch wegen 1 Cent zum Anwalt rennen, weil sie z. B. eine Rechtsschutzversicherung haben und dann denken, dass sie es doch probieren können.

@Ratsuchender783

dann soll er es machen...

wegen ungelegten eiern macht man sich keine sorgen

ebay ist kein Richter, und ebay entscheidet nicht nach dem BGB. Von daher kann man schon fragen, welchen Wert die Auskunft ebay's hat (sie hat keinen).

Allerdings sieht der Fall so aus, das der Verkäufer im Recht ist. Und zwar im Recht nach dem BGB und nicht nach ebay's Meinung.