Anzeige, Polizei, Kleiderkreisel?

3 Antworten

Das Ganze ist etwas komplizierter.

Grundsätzlich kann die Dame bis zu 14 Tage nach Erkennen des Mängels (das er gefälscht) auf Umtausch bzw. Rückgabe bestehen. Da bei den anderen Sachen kein Mängel fest zu stellen ist kann sie auch nicht mehr vom Vertrag zurücktreten. 

Privatverkauf hin oder her. Die Leute die unter ihre Angebote schreiben, das sie aufgrund des Privatverkaufes keine Garantie übernehmen, haben keine Ahnung. Wenn mir so jemand etwas mangelhaftes verkauft dann hat er dafür auch gerade zu stehen.

Wenn Du in dem Angebot das Rückgaberecht nicht klar ausgeschlossen hast, hat die Käuferin ein gesetzliches Rückgaberecht, auch wenns privat war.

Allerdings hat sie in dem Fall nur Recht darauf den Lippenstift zurückzuschicken, bei dem anderen Teil liegt ja offensichtlich kein Mangel vor.

IamNoSupergirl 
Fragesteller
 20.10.2016, 14:49

Also muss ich das Geld zurück geben? 

Messkreisfehler  20.10.2016, 14:52
@IamNoSupergirl

§ 437

Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die
Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht
ein anderes bestimmt ist,

1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,

2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und

3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Ja,

wenn Du die Gewährleistung und das Rückgaberecht nicht explizit ausgeschlossen hast musst Du entweder:

Ersatz leisten (also keinen gefakten Lippenstift schicken)

oder den Vertrag zurückabwickeln, also das Geld zurücküberweisen und sie schickt dir den Lippenstift

und theoretisch könnte sie Schadenerstatz fordern was bei einem Lippenstift natürlich unsinnig ist.

Kurz und knapp: Wenn sie darauf besteht, musst Du ihr das Geld zurücküberweisen.

Meine Güte, nein. Das ist ein Privatverkauf. Da gibt's kein Rückgaberecht, schon garnicht nach einem Monat. Der Käufer müsste sofort danach Beweisen dass die gesendete Ware nicht der beschriebenen Entspricht. 

Ignorieren.

IamNoSupergirl 
Fragesteller
 20.10.2016, 14:48

Ich war eine Zeit unterwegs und sagte ihr dies auch. Aber in der Zeit wo ich weg war, hätte sie mir ja auch schreiben können, oder nicht? 

Weil als ich noch kontaktierbar war, hat sie auch nichts dazu gesagt... 

also muss ich ihr das Geld nicht zurück geben?

Messkreisfehler  20.10.2016, 14:48

Wenn das Rückgaberecht in der Anzeige nicht klar ausgeschlossen wurde gibt es sehr wohl auch bei Privatverkauf ein gesetzliches Rückgaberecht.