Frage zum Mietvertrag: Wohnungsübergabe, wie sie steht und liegt

4 Antworten

Im Grunde genommen sollte die Wohnung Besenrein übergeben werden. Keine Teppiche drin keine Laminatböden ,sofern die nicht vom Hauseigentümer oder Vermieter verlegt wurden. Löcher in der Wand Korrekt Schließen und falls Tapete an der Wand war diese auch Korrekt Streichen (Renovierung) oder ersetzten und Streichen (je nachdem) . In einigen Mietverträgen steht auch drin das die Wohnung wie vorgefunden wieder zu übergeben ist .Das bedeutet das man sie so wieder herrichten sollte wie man Eingezogen ist. Gibt es Mängel wird ein Protokoll angefertigt wo der Mieter XYZ in einem festgesetzten Zeitrahmen die Möglichkeit hat diese zu beheben. Sind sie behoben ( gehen wir mal vom Ideal aus) ,bestätigt schriftlich der Vermieter/Hauseigentümer das dem ehemaligen Mieter und Er ist verpflichtet die Kaution samt angelaufenen Zinsen an den ehemaligen Vermieter auszuzahlen (sofern eine Kaution gestellt wurde) . Der Negativste Fall kann eintreten das der Vermieter /Hauseigentümer nicht zufrieden ist und behält die Kaution ein für Renovierungen im Mietobjekt die er damit Finanziert.

Du solltest jeden Mangel im Mietübergabeprotokoll festhalten... Sonst kann später immer behauptet werden, dass diese Mängel von dir verursacht wurden.

"Wie sie steht und liegt" - bedeutet sowas wie "wie gesehen" Du hast die Wohnung gesehen (Besichtigung) und auch so übernommen. Ohne i-welche Änderungen (bis auf den neuen Teppich)

Nein, das wäre normale Abnutzung. Du kannst aber zur Sicherheit Fotos (mit aufgedrucktem Datum, obwohl man das faken kann) machen, als Beweis. Es wird wohl nur der Teppichboden wichtig sein, der dann aber auch normale Abnutzungsspuren haben darf. Wenn es ein Übergabeprotokoll (mit dem Vormieter) gibt, könnte das da drin stehen. Du hast die Wohnung so übernommen ("wie gesehen").

Was genau bedeutet das, "wie sie steht und liegt"?

Hab gerade mal was gegoogelt. Im Kamänischem :

wie die Ware steht und liegt

die i.d.R. bedeutet, dass eine Sachmängelhaftung für alle Sachmängel (auch für verborgene) ausgeschlossen ist.


Es sind durchaus ein paar Mängel vorhanden, der PVC hat Druckstellen und in der Küche blättert an einer Stelle die Decke etwas ab zum Bsp. Kann ich bei Auszug dadurch Probleme bekommen, weil es nun nicht festgehalten wurde?

Das dürfte unter normale Abnutzung fallen.

MfG

Johnny