Unsere Enkelin hat Kaffee auf dem Teppich verschüttet, nun will der Vermieter einen neuen Teppich

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja er muss den.Zeitwert ersetzen,das ist auch ein Haftpflichtschaden wenn.ihr eine Versicherung habt,die etsetzt auch nur den Zeitwert.

Wir haben die Angelegenheit an die Haftpflichversicherung abgetreten, die schickt einen Sachverständigen, welcher prüft wie hoch der Schaden ist und die Versicherung will den Vermieter dazu ansprechen. Unsere Angst lag darin, dass die Versicherung evtl. den Vertrag kündigt, weil die Enkelin schon einen Schaden in diesem Jahr verursacht hat. Vielen Dank

Natürlich nicht, erstens ist das ein Fall für die Hausratversicherung, zweitens hat sich der Zustand des Teppichs an der betreffenden Stelle verbessert. Falls er weiter fordert, einfach eine Anzeige wegen Nötigung raushauen.

Dummes Gerede. Lies erstmal nach was aus juristischer Sicht eine Nötigung ist.

Ne,ist ein Fall für die Haftpflichtversicherung,und der Schaden muss ersetzt werden da der Teppich eigentum des Vermieters ist!Das mit der Anzeige wegen Nötigung ist Quatsch!

@andie61

Wir haben die Angelegenheit an die Haftpflichversicherung abgetreten, die schickt einen Sachverständigen, welcher prüft wie hoch der Schaden ist und die Versicherung will den Vermieter dazu ansprechen. Unsere Angst lag darin, dass die Versicherung evtl. den Vertrag kündigt, weil die Enkelin schon einen Schaden in diesem Jahr verursacht hat.

Für den Schaden müsst ihr haften, das ist korrekt. Es handelt sich ja nun nicht um alltagstypische Gebrauchsspuren, wie Abnutzung, Kratzer oder ähnliches, sondern das Resultat eines "grob fahrlässigen" (klingt dramatisch) Unfalls.

ALLERDINGS kann der Vermieter euch nicht einfach einen neuen Teppich in Rechnung stellen. Ihr müsst lediglich für den Zeitwert aufkommen. Der Vermieter soll ja nicht einfach so besser dastehen als vorher.

Also einen Betrag anbieten und gleichzeitig (schriftlich) vereinbaren, dass damit die Sache gegessen ist.

http://www.welt.de/welt_print/article2499486/Wenn-der-Teppich-Flecken-hat.html

das ist falsch! Ein unter 7 jähriges Kind haftet für gar nichts! Und die Eltern haften nie für ihre Kinder, es sei denn man könnte ihnen grobe Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisen. Ein Unfall ist auch nicht grob fahrlässig!

@Mismid

Nach §832 I BGB haftet aber derjenige für das Kind, der kraft Gesetz zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt oder der Schaden auch bei ausreichender Aufsicht entstanden wäre. Nach §§1626 I 1 BGB in Verbindung mit 1631 I BGB sind das die Eltern und somit in diesem Fall die Mutter/der Vater da sie anwesend war.

@Mismid

So einfach ist das nicht. Wenn einem Kind (2,5 Jahre) - das noch keine sonderlich gute Motorik hat und die Konsequenzen es Tun nicht überschauen kann - Zugriff zu heisser farbintensiver Flüssigkeit gewährt wird, dann wäre sehr wohl mal über die Aufsichtspflicht zu sprechen.

@vonderwalde

da die Eltern anwesend waren, haben sie ihre aufsichtsplicht nicht vernachlässigt! Etwas anderes ist nicht nachweisbar, bzw. die Pflicht dazu liegt beim Geschädigten.Folge: keine Schadensersatzpflicht!!! Dies wird auch die Versicherung sagen, die den Schaden nicht übernehmen wird. Und wenn die den Schaden nicht übernimmt, besteht auch keine Haftung!

@Ferris99

wenn man dem Kind den Kaffee in die Hand gibt ist das richtig. Aber davon ist kaum auszugehen. Wenn das Kinder stolpert und damit eine Tasse umwirft oder sich im Stuhl umdreht und damit die Tasse umwirft auch nicht. Der Geschädigte müßte etwas anderes beweisen! Kaffee ist übrigens nicht farbintesiv und hinterläßt auch kaum Flecken, die nicht zu beseitigen sind. Sieht man ja, denn es sind ja keine Kaffeeflecken mehr da!

@Mismid

Deine Worte werden ewiges Wiederholen nicht richtig. Woher nimmst Du eigentlich die ganzen Details? Von einem gestolperten Kind steht in der Frage nichts und nicht das der Fleck weg ist. Es steht da nur "heller" - nur heller als was? Als der ursprüngliche Kaffeefleck oder heller als der Teppich im original wäre weil evtl. argessive Reiniger hinterher den Schaden verschlimmert haben. Dafür das wir kaum Details dazu kennen schaust Du aber ganz schön tief in Deine Glaskugel rein!

@Ferris99

Im Fernsehen habe ich vor ein paar Wochen folgenden Fall gesehen. Kind zerkratzt Auto, Kind unter sieben Jahren, der Halter des Autos konnte Kosten selber zahlen.

Natürlich. Er könnte sich aber auch mit dem Vermieter einigen, daß dein Sohn die professionelle Reinigung bezahlt. Das kann mitunter teuer werden. Oder der Vermieter zieht es ihm von der Kaution ab.

Wenn die Haftpflicht Schäden für deliktunfähige Kinder abdeckt, dann wendet euch an diese. Wenn nicht, dann hat der Vermieter Pech gehabt. Sofern ihr nicht euere Aufsichtspflicht grob verletzt habt, haftet niemand. Der Vermieter bleibt dann auf den Kosten sitzen. Im Fernsehen habe ich einen Fall gesehen, wo ein 5-6 Jahre alter Junge ein Auto zerkratzt hat. Keine Haftpflicht. Der Halter des Autos blieb auf den Kosten sitzen.

Die Versicherung hat den Schaden übernommen