Klausur nachschreiben - Rechtliche Grundlage? Ascho?

2 Antworten

Sieh mal richtig nach in der ASchO:
(6) Hat der Schüler aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen die erforderlichen Leistungsnachweise nicht erbracht, können nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Leistungsnachweise nachgeholt und kann der Leistungsstand des Schülers durch eine Prüfung festgestellt werden.
(7) Verweigert ein Schüler die Leistung, so wird dies wie eine ungenügende Leistung bewertet.
Wenn du nicht nachgewiesen hast, dass die nicht erbrachte Leistung von dir nicht zu vertreten war, hast du schlechte Karten.

Hey Guter Schueler,

also ich komme aus Berlin und bin 12. Klasse. Bei uns wird das so gehandhabt, dass man sich noch an dem Tag, wo die Klausur geschrieben wird ein ärtzliches Attest vorweisen muss. Sonst gilt der Tag als unentschuldigt und man bekommt 0NP auf die Klausur. Nachschreiben ist nicht mehr möglich.

Ich glaube dass dies überall so der Fall ist.

Hoffe aber dennoch dass sie bei dir ein Auge zudrücken.

LG