Wiederholung von Prüfungen?

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Die ausschlaggebende Formulierung ist hier "kann die Vorlage eines Attest von einem von Prüfungsausschuss benannten Arzt verlangt werden". Grundsätzlich kannst du dich also auch von deinem Hausarzt krankschreiben lassen, aber es kann genauso gut sein, dass du zu einem vom Prüfungsausschuss bestellten Arzt musst.

Wie das dann in der Realität aussieht, kann ich zwar auch nicht sagen, aber die Gefahr besteht hier, dass dein hausärztliches Attest nicht anerkannt wird, wenn die Hochschule Zweifel an der Echtheit deiner Erkrankung hat.

Manche Hochschulen gehen inzwischen sogar so weit, dass sie die Studenten in solchen Fällen zwingen, die Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden, damit die Hochschule die Krankschreibung überprüfen kann. Das ist hier zwar nicht gemeint und die Praxis ist juristisch höchst umstritten, aber ich will damit sagen, dass viele Hochschulen inzwischen sehr misstrauisch geworden sind.

Und solche Formulierungen, wie die von dir zitierte, deuten meines Erachtens darauf hin, dass die Hochschule im Zweifelsfall deine Krankschreibung durch eine zweite Instanz überprüfen lässt.

Ich wäre mit solchen Aktionen also sehr vorsichtig.

Beste Grüße!