Klage nach Beschneidung

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Rein rechtlich handelt es sich dabei um Körperverletzung.

Wie sieht die rechtliche Situation aus? Es gibt schließlich kein Gesetz, dass Beschneidungen verbietet. Allerdings gibt es auch kein Gesetz, dass das Tätowieren oder Piercen von Kleinkindern verbietet. Verboten ist das trotzdem. Wir brauchen nicht für jede Form der Körperverletzung ein spezielles Gesetz, die vorhandenen Gesetze Körperverletzung § 223 ff StGB müssen nur endlich konsequent angewendet werden.
Es besteht ein allgemeiner gesellschaftlicher und juristischer Konsens, dass Kindesmißhandlungen nicht toleriert werden dürfen. Dabei spielt es keine Rolle, aus welchen Gründen der Täter so gehandelt hat: Überforderung durch allgemeine Lebensumstände, Alkohol- Drogensucht, wegen einer psychischen Störung, oder eben auch aus religiösen Gründen...

...Nun versuchen viele betroffene Eltern sich mit der Behauptung, die Beschneidung diene medizinischen Gründen, aus ihrer Verantwortung zu stehlen. Diese Behauptung entpuppt sich jedoch schon rasch als Lüge, weil normalerweise große Familienfeiern zur Beschneidung der Kinder stattfinden. Niemand würde wegen einer medizinisch notwendigen Prozedur feiern.
Aber auch eine medizinische Behandlung gilt rechtlich als Körperverletzung, wenn der Betroffene nicht zugestimmt hat. Die Zustimmung der Eltern setzt aber voraus, dass die medizinische Behandlung zum Wohl ihres Kindes ist

Ich sehe trotzdem nicht wirklich eine Chance, dass Du mit einer derartigen Klage vor einem deutschen Gericht Erfolg hättest, aus folgendem Grund:

Beschneidungen werden in Europa in der Regel nur von Moslems und religiösen Juden durchgeführt, nicht aber von Christen. Die Forderung für das Verbot von Beschneidungen ist daher rassistisch und antisemitisch.

Bei dem Thema Rassismus und Antisemitismus ist die deutsche Öffentlichkeit immer noch sehr vorsichtig.

Ein weiteres Problem wäre der unausweichliche Konflikt mit Deinen Eltern, wenn Du wirklich gegen sie klagst. Du kannst damit eure ganze Familie zerstören. Deshalb sollte so ein gravierender Schritt gut überlegt sein.

Die Zitate und mehr kannst Du übrigens nachlesen unter:

http://www.proliberal.com/beschneidungen.html

Cyberfx 
Fragesteller
 06.05.2011, 17:15

Meine Eltern gehören glücklicher Weise keiner Religion an, dennoch : Ich nehme mir diesen Beitrag sprichwörtlich zu Herzen. Danke !!!

ladytinamaus  06.05.2011, 17:47
@Cyberfx

Das freut mich zu hören!

Vielleicht hilft Dir ja die Bestätigung einer indirekt Betroffenen, dass man auch damit sehr gut leben kann, wenn man es für sich akzeptiert. Mein Partner hat als Jugendlicher auch psychisch darunter gelitten, weil er sich als Aussenseiter gefühlt hat. Irgendwann hat er dann begriffen, dass er sich selbst zum Aussenseiter macht und geht seitdem ganz normal damit um.

Alles Gute und dankeschön fürs Sternchen!

 

Da löst Du eine Debatte aus, die längst überfällig wäre. Rein strafrechtlich wird die "Tat" längst verjährt sein und der "Körperverletzer ist nicht mehr greifbar. Dennoch sollte man darüber nachdenken, ob man Kindern aus welchen Überzeugungen auch immer, Schmerzen zufügen darf. Da gibt noch in der Palette der Grausamkeiten gegenüber Kindern die noch viel schlimmere Beschneidung von Mädchen, die z.T. dabei sterben müssen. Die Eltern die so etwas durchführenm lassen, sind begeistert und freuen sich. Auch bei der Knabenbeschneidung, warten schon Patenonkel mit Geldgeschenken; man tanzt und ist fröhlich. Das Tierschutzgesetz verbietet die grundlose Zufügung von Schmerzen. Es kann doch wohl nicht wirklich zutreffen, dass ein göttliches Wesen erst dann zufrieden ist, wenn die Vorhaut - rappzapp - mit einem scharfen Messer gnadenlos entfernt wird, ohne den Willen des Kindes zu berücksichtigen. Wo leben wir denn?Da nimmt sich der kalte Wasserguss au7f den Kopf des katholischen Täuflings noch harmlos aus.

Hat man Angst, dass sich der Erwachsene nicht mehr bereit erklärt, diese Verstümmelungs- und Brandmarkungsaktionen zu erdulden? Sonst könnte man doch warten und anständig fragen.

Cyberfx 
Fragesteller
 09.05.2011, 19:31

Verjährungsfrist: 10 Jahre ab Erreichen der Volljährigkeit.

Du solltest Dein Eltern nicht Anzeigen,das tut man nicht.Deine Eltern wissen es nicht besser.Was soll das bringen.In den Ländern wo das üblich ist Ist ja auch ein großer wassermangel,und da war das wohl eine Möglichkeit.das Fest der Beschneidung ist ja schon tausende von Jahren üblich.aber eben nicht bei uns.

Cyberfx 
Fragesteller
 06.05.2011, 17:09

WAS??!

user10hoch6  12.09.2015, 09:36

Wasser? WAS? Du hattest anscheinend auch zu viel "russisches Wasser" intus, als du die Frage beantwortet hast?

Auf mancher Neugeborenenstation fällt der Wujnsch der Eltern diesbezüglich dann auf fruchtbaren Boden wenn der Beginn einer Phimose sichtbar ist. Du müsstest also zunächst nachweisen dass auch ohne Dokumentation - welche hier und da vergessen wird da es sowieso in dem betreffenden Haus ohne zu keiner Bescheidung kommen würde - keine Phimose vorlag. 

 

Davon abgesehen gibt es reichlich Statistiken welche belegen dass die Beschneidung Auftreten verschiedener Krankheiten ausschließt. Ich denke hier nicht an Phimose. Einem FAchmenschen werden auch die Namen einfallen. Mir sind sie entfallen. 

Rein rechtlich erfüllt Beschneidung im Kleinkindesalter den Tatbestand einer Körperverletzung, vor allem, wenn sie nicht zwingend medizinisch indiziert ist. Ob Religionsfreiheit dazu berechtigt (zumindest in Deutschland) wag ich zu bezweifeln. Frag mal deinen Urologen und google nach Präzedenzfällen.

Aber mal abgesehen davon, was versprichst du dir von der Klage? Gibt das nicht Streit in der Familie?