Wie schreibt man eine Erwiderung der Klage?

6 Antworten

Aus dem Schreiben muß hervorgehen, dass es eine Klageerwiderung ist. Manchmal wird vom Amtsgericht ein Formular beigefügt, auf dem Du die beiden Varianten ankreuzen kannst. Hier findest Du ein Muster: http://www.luebeckonline.com/mustervertraege/prozess/klageerwiderung.html

das ist nicht ganz das was ich brauche. Da steht, dass die Beklagte vertretten wird. Das wird von einem Anwalt geschrieben.

Schreib ich zeige an, dass ich mich gegen die Klage verteidige. Die Klageerwiderung bleibt einem gesonderten Schriftsatz vorbehalten.

Du hast ja 2 Wochen Zeit deine Verteidigungsbereitschaft anzuzeigen und dann weitere 2 Wochen (also 4 Wochen ab Zustellung) um eine Klageerwiderung zu schreiben.

Aber weißt du, was eine Klageerwiderung ist??????? Du musst quasi auf die Klage antworten. Du musst eine Gegendarstellung schreiben und für deine Gegendarstellung Beweis anbieten! Das ist nicht so einfach, ich würde dir da den Gang zum Anwalt empfehlen.

Mal ganz allgemein: Du fängst mit dem Rubrum an, also ohne Anrede, einfach In Sachen x xxxx gegen xxxxx und dann fängt dein Text an z. B. mit erwidere ich auf die Klage vom..... dies und das und jenes. Aber ich würde das als Laie nie alleine machen!

Es gibt einen Paragraphen § 133 BGB, da steht drin, dass eine Willenserklärung so auszulegen ist, wie sie gemeint ist, und man darf bei der Auslegung nicht am buchstäblichen Wortlaut kleben.

Selbst wenn Du als Überschrift "Schuldanerkenntnis" schreibst, und in der Klageerwiderung jeder Schuld bestreitest, dann ist es ein Klageerwiderung und kein Schuldanerkenntnis.

Notfalls lass einfach die Überschrift weg, und fang gleich mit Deiner Verteidigung an.

Grundsätzlich gilt, wenn Du Dir nicht sicher bist, was einzelne juristische Wörter bedeuten, dann lass sie weg und benutz Wörter die Du sicher kennst. Wenn Du durch den Gebrauch von juristischen Floskeln den Eindruck machst, Du hättest Ahnung von der Juristerei, dann kannst Du Dich nachher nicht darauf berufen, Du hättest nicht gewusst was Du sagst.

Bleib bei der Sprache die Dir Vater und Mutter mitgegeben haben.

Hi, ganz einfach: Ein Schreiben an das Gericht, mit Aktenzeichen (ganz wichtig!!!): In Sachen xxx gegen yyy zeige ich meine Verteidigungsabsicht an. Der Klageschriftsatz vom ... ging am ... bei mir ein. EIne Erwiderung des Klage geht gesondert ein. MfG ... Dann hast du weitere zwei Wochen Zeit dir endlich einen Anwalt zu suchen. Solltest du die Fristen versäumen, wird sehr wahrscheinlich ein Versäumnisurteil gegen dich ergehen. Dann wird es wesentlich schwerer, dagegen vorzugehen. Wenn du selber mit der Materie nicht zurecht kommst, hol dir einen Anwalt, dafür gibst die ja. Für finanzielle Probleme diesbezüglich gibts auch Hilfen!

Liebe Grüße

Ich sag nur Anwalt! Nicht selbst machen.