Kita-Kind zerstört mutwillig Handy von Erzieherin. Wer übernimmt die kosten?

20 Antworten

Meine Frage ist jetzt, wer übernimmt die Kosten?

Du selbst.

Kinder unter 7 sind nicht deliktfähig.

Haben die Eltern jedoch eine Privathaftpflicht mit dem Einschluss deliktunfähiger Kinder, wird diese die Reparaturkosten oder den Zeitwert erstatten. Was immer günstiger ist.

Arbeitgeberhaftung kann nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich sein. Es handelt sich aber nicht um ein Diensthandy?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
EinGast99  18.07.2018, 19:16

Haben die Eltern jedoch eine Privathaftpflicht mit dem Einschluss deliktunfähiger Kinder, wird diese die Reparaturkosten oder den Zeitwert erstatten. Was immer günstiger ist.

Aber auch nicht unbedingt. Die Aufsichtspflicht lag beim Erzieher. Das Handy lag an einem nicht bestimmungsgemäßen Ort. Die Tat erfolgt evtl. vorsätzlich .... manch Versicherung würde sich rausreden.

Ein Kind dieses Alters ist nicht strafmündig. Da du (!) die Aufsicht hattest (nicht die Eltern) musst du den Schaden selber bezahlen. Die Eltern haben die Aufsichtspflicht an die Betreuern der Kita übergeben. Und du hast fahrlässig gehandelt, weil du dein Handy den kleinen Kindern zugängig gemacht hast. Also wird auch keine Versicherung den Schaden bezahlen.

Woher ich das weiß:Hobby

Du musst es leider selbst die Kosten übernehmen.

.... keiner, und wer mit so einem Ding noch nicht umgehen kann, sollte sich kein neues zulegen.

Was sind das bitte für AG, die so etwas auch noch dulden?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Eltern müssten den Schaden nur übernehmen, wenn du ihnen eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisen könntest. Aber das wirst du nicht können, natürlich sind die Eltern im Kindergarten usw. nicht dabei, sie geben hier die Aufsichtspflicht auf euch ab. Eine Privathaftpflicht der Eltern wird sich somit querstellen.

Kinder bis ca. sieben Jahre sind nicht privatrechtlich haftbar, das heisst, du kannst auch das Kind nicht verklagen. Wäre es älter als sieben, könntest du das, dann wäre der Titel 30 Jahre vollstreckbar.

Wenn du keine Handyversicherung hast, bleibst du auf den Kosten sitzen, es gibt gewisse Lebensrisiken, gegen die man sich nicht versichern kann. Ich kann ja - wenn mir ein Reh vor's Auto läuft - auch nicht das Reh oder den Förster verklagen. Letztlich ist es auch nicht klug, sein Handy rumliegen zu lassen, hätte ja auch versehentlich was passieren können.

Das Einzige, was du tun kannst, ist das Kind pädagogisch sinnvoll bestrafen oder sicherstellen, dass die Eltern dies tun.

HowaldOliver  18.07.2018, 16:11

p.S: Hat dein Chef dich zum Mitnehmen des Diensthandys verpflichtet, dann ist es allenfalls möglich, dass er zumindest einen Teil tragen muss.