Kirchenaustritt - wie Gebühr erstattet bekommen?

4 Antworten

Du nimmst eine Leistung des Amtes in Anspruch, dafür wird eine Gebühr fällig. Am besten fragst du direkt dort nach, ob sie die die Gebühr erlassen und/oder welches Formular du dafür ausfüllen musst. Der Schülerausweis reicht natürlich nicht, und auch sonst solltest du dir nicht allzu viel Hoffnung machen.

Andererseits, wenn dir dieser Kirchenaustritt ein großes Anliegen ist, dann wird er an den paar Euros nicht scheitern, oder? Du solltest dir vorher jedoch ausführlich überlegt haben, welche Nachteile dieser Schritt - auch für die Zukunft - für dich hat, und ob du die in Kauf nehmen willst.

Mitbringen solltest Du deinen Personalauswei / Reisepaß, was Du eben hast, das möglichst offiziell ist.

Die Gebühr ist abhängig vom Wohnort. Du kannst einen Antrag stellen, daß die gesenkt oder erlassen wird, weil Du es Dir nicht leisten kannst. Das machst Du auf dem gleichen Amt, auf dem Du auch austrittst.

Tip: Den Austrittsbescheid am besten kopieren, scannen, sehr gut aufheben. Die Kirchen kommen erstaunlich oft nach 5 oder 10 Jahren auf die Idee doch mal Kirchensteuer zu fordern und dann mußt Du belegen können, das Du dem Verein entkommen bist.

http://www.kirchenaustritt.de/nrw

Der Austritt aus der Kirche muss persönlich beim Amtsgericht des Wohnortes oder vor einem Notar erklärt werden.

Mitzubringende Unterlagen:

- Personalausweis (oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung)

Außerdem sollten Sie möglichst Ihren Taufort angeben können (Diesen finden Sie bspw. im Stammbuch Ihrer Eltern).

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30 €.

Aus sozialen Gründen kann !!! die Gebühr ermäßigt oder erlassen werden.

wilees  29.03.2018, 01:12
und will aus dem verein raus

und solche Formulierungen lässt Du morgen besser - je freundlicher Du bist, desto eher kannst Du etwas erreichen.

http://www.miz-online.de/node/286

Kirchenaustritte werden vom Rathaus bzw. Einwohnermeldeamt vorgenommen.

FvckedInTheHead 
Fragesteller
 29.03.2018, 11:52

Nein vom Amtsgericht...

aetnastuermer  04.04.2018, 12:16
@FvckedInTheHead

Zuständigkeiten für Kirchenaustritte sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.