Online Polizei anzeige erstatten!
habe online eine anzeige bei der Polizei erstattet, da ich bei e-bay was verkauft habe, über paypal auch das geld erhalten habe. dan einen tag später kam der käufer bei mir persönlich um den artikel abzuhollen. paar tage später hat er jedoch einen fall gemeldet, dass er den artikel nicht erhalten hat , und jetzt habe ich einen minus betrag auf meinem paypal konto.
hat jemand schonmal in NRW online eine anzeige bei der polizei erstattet?kriege ich noch irgendwei bescheid? wie lange wird der fall wohl dauern?
und die letzte frage, soll ich einen anwalt einschalten?
5 Antworten
Die Anzeige ist an keine Form gebunden. Sie kann mündlich, schriftlich oder zu Protokoll bei Polizei und Staatsanwaltschaft erstattet werden. Es sollen natürlich keine Geschichten aus dem Leben angezeigt werden , sondern nur Straftatbestände. Der "Katalog der Straftatbestände" kostet als Taschenbuch so viel wie eine Packung Zigaretten und nennt sich Strafgesetzbuch (StGB). Unter § 263 findest man "Betrug" und kann lesen, was einen Betrug ausmacht. Darunter auch die nachzuweisende "Absicht" durch Täuschung einen Irrtum erregt zu haben, der zu einer "stoffgleichen Vermögensverfügung" (Zahlung) führte und somit zu einer Schädigung des Getäuschten und einem analogen Gewinn beim Täuscher. Jeder Punkt muss erfüllt sein. Der BGH stellte aber auch fest:" Der § 263 StGB ist nicht dazu da, all zu leichtgläubige Personen vor den Folgen ihrer eigenen Leichtgläubigkeit zu schützen". Also nicht dumm sein und dann nach der Justiz rufen. Viele Betrugsverfahren scheitern an der Problematik, dass man die "Absicht" (sie spielt sich im Kopf ab) nicht nachweisen kann. So muss jemand der für eine "Idee" (Gewinn in Aussicht gestellt) geworben hat, hinterher nur behaupten, dass er selbst an den Erfolg des Geschäfts geglaubt hatte. Wie will man seinen Vorsatz also beweisen? Auch Lügen reichen nicht aus, Beispiel "Bitte kaufen sie das Lexikon; damit helfen sie armen Kindern in Timbuktu". Schließlich erhält der dumme Kunde für sein Geld einen gegenwert und ist somit nicht geschädigt.
Die Anzeige bringt Dir Dein Geld nicht wieder.
Du musst zivilrechtlich gegen den Käufer vorgehen. Namen und Anschrift hast du aus der ebay-Mail und das stellst Du erst einmal per Einwurfeinschreibebrief Deine Forderung, mit Fristsetzung zur Zahlung und Verweis auf die Anzeige.
Und wir kommen aus dieser Vorgeschichte:
http://www.gutefrage.net/frage/e-bay--paypal-kaeufer-betrueger-was-tun
Wegen der Fragen in Deinen Kommentaren: Du brauchst erst einmal keinen Anwalt.
Das kannst du selber durchführen. Lies mal bitte hier:
http://cgi3.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&userid=ziviles_mahnverfahren
ersetze bitte den "misslichen" Verkäufer auf Käufer und stricke Dir das nach der Inofrmation zurecht.
ich habe schon online eine anzeige geschaltet
das ist erstmal ein Fall für Ebay. die Polizei knn sich nicht um jeden Ebay Betrug kümmern. also wird das dauern und dans Verfahren wohl irgendwann wegen mangelndem Öffentlichen Interesse eingestellt. Hast du dir denn vom Verkäufer unterschreiben lassen, dass er die Ware persönlich abgeholt hat, denn es geht jetzt ja darum, wer kann was beweisen.
dann wirst du wohl dein Lehrgeld bezahlen müssen, denn so kannst du nicht beweisen dass er die Ware abgeholt hat. Beim nächsten Mal immewr nur Ware gegen Bargeld bei persönlicher Abholung. Melde ihn bei Ebay, vieleicht haben sich ja schon andere Opfer gemeldet. Hast du keine Zeugen für das Abholen, kannst du das ganze vergessen.....
@ccsakura92
Hier erst mal eine deiner zahlreichen vorherigen Fragen zu dem Fall - du scheinst irgendwie massive Verständnisprobleme zu haben:
http://www.gutefrage.net/frage/e-bay--paypal-kaeufer-betrueger-was-tun
hat jemand schonmal in NRW online eine anzeige bei der polizei erstattet?kriege ich noch irgendwei bescheid?
Nein, du erfährst zunächst nichts über den Fortgang - du wirst höchstens irgendwann in ein paar Monaten erfahren, dass das Verfahren eingstellt wurde, weil diese Person, die du angezeigt hast, nicht ermittelbar ist oder weil ihm ein "Betrug" nicht nachgewiesen werden konnte. Du erfährst auch keine Namen und keine Adresse. Die Polizei bringt dir auch dein Geld nicht wieder, selbst wenn die Person ermittelt wird.
und die letzte frage, soll ich einen anwalt einschalten?
Das musst du selber entscheiden. Wenn du Akteneinsicht bei der Polizei willst, um evlt. die Daten zu erhalten, damit du ggf. zivilrechtlich klagen kannst, benötigst du einen. Diese Daten hast du aber auch über Ebay erhalten.
Ich bin sowieso der Meinung, Anwalt ist rausgeschmissenes Geld, weil du den Betrug schlicht nicht beweisen kannst.
Diese Fragen wurden dir aber auch bereits schon beantwortet.
Hake das Ganze endlich ab, als Lehrgeld - du weißt ja inzwischen auch, was das bedeutet:
gutefrage.net/frage/paypal--ebay-was-heisst-es-etwas-als-lehrgeld-verbuchen
ich habe aber die adresse und den namen des käufers
Aber du kannst den Betrug nicht beweisen, oder?
Hast Du denn die Ware als Paket verschickt?
Dann hast Du doch einen Nachweis, das der Kunde es erhalten hat.
der zauber des lesens ;)
dan einen tag später kam der käufer bei mir persönlich um den artikel abzuhollen
Tja, ich habe es so gedeutet, dass der Käufer vorbei kam um den Artikel abzuholen - (den er bereits verschickt hat...) Er hat ja nicht geschrieben, das er dern Artikel ihm einfach so in die Hand gedrückt hat.
Ist halt hier das große Problem mit der Ausdrucksweise.
leider nein =(