Kindesunterhalt vom Arbeitgeber direkt einfordern?
Ich bin seid 4 Jahren getrennt und mein Ex zahlt seit dem den Unterhalt für unsere gemeinsame Tochter nie Pünktlich und ca 2 mal im Jahr kommt es vor, dass er in Verzug gerät und abstottern muss. Seid 3 Jahren lasse ich es nun über das Jugendamt laufen und habe den Titel abgetreten. Es soll also so laufen, dass am spätestens 3. des Monats der Unterhalt beim Jugendamt sein soll. Dies ist nie der Fall. Der Unterhalt kommt immer so um den 17.-20. rum. Es kommt wie gesagt auch vor, dass er statt 305 nur 100 Euro überweist und dann die nächsten Monate dafür 50 Euro mehr. Jeden Monat muss ich am Jugendamt anrufen und sagen ... Unterhalt ist noch nicht da. Jetzt war meine Sachbearbeiterin im Urlaub und ein anderer Sachbearbeiter hat mir gesagt, ich kann das sehr wohl verlangen, dass hier der Arbeitgeber gleich wenn er den Lohn am 28. überweist, die 305 ans JA zahlt. Mein ex hat nämlich schon oft gelogen und gesagt, der Lohn kommt später und das konnte durch einen Anruf beim AG widerlegt werden. Meine Sachbearbeiterin sagt, sie kann erst am 500 Euro pfänden. Könnt Ihr mir da helfen? geht es wirklich nicht, dass hier gleich vom Lohn ein Teil ans JA geht?
3 Antworten
Pfändung erst ab 500 € ist Unsinn.
Die Zahlungen über das Jugendamt bedeutet auch, dass dadurch die Weiterleitung des Unterhaltes an Dich eine zusätzliche Verzögerung bedeutet, da ein weiterer Schritt bis zur Dir eingefügt ist.
Neben einer Pfändung gibt es auch die Möglichkeit, dass Lohnteile in Höhe des Unterhaltes an das Jugendamt abgetreten werden. Wird diese Abtretung dem Arbeitgeber vorgelegt, wird dieser Unterhalt - sofern das durch Vertrag nicht ausgeschlossen wurde - direkt an das Jugendamt überwiesen.
Du kannst dies mit dem Jugendamt klären.
Super, vielen Dank, ja genau so will ich das. Eben der Teil vom Lohn , also 305 Euro sollten direkt abgetreten und überwiesen werden. Ganz genau, er überweist seinen Unterhalt immer erst nach Aufforderung ans JA und die dann an mich. Seine Zahlung sollte bis zum 3. beim JA sein und ist es nie, immer mind. 10 Tage später
Vielen Dank für die Antwort
Zunächstmal gibt es für die Pfändung keine Mindestsumme. Allerdings ist fraglich, ob bei geringen Rückstand eine Pfändung wirklich sinnvoll ist.
Um pfänden zu können, muß der Schuldner jeweils in Verzug sein. Sprich Unterhalt für einen Monat kann jeweils ab den 2. des Monats gepfändet werden. Wird der Lohn am 28. gezahlt, kann noch nicht für den Folgemonat gepfändet werden.
Warum überweist er an das JA und an Sie direkt ? Außerdem wäre es durch privatrechtliche Vereinbarung natürlich möglich, das der AG den Unterhalt direkt überweist.
Du kannst eine Lohnpfändung erreichen, aber der Arbeitgeber muss nix an Dich überweisen.
Also es ist so, daß das Jugendamt erst am einem Rückstand von 500 Euro pfändet, weil die Pfändungskosten ja erst einmal quasi das Kind vorstrecken muss. Mein Ex müsste einer Lohnabtretung erst zu stimmen und die Sachbearbeiterin hat gerade mit ihm telefoniert, er stimmt dieser Lohnabtretung natürlich nicht zu. Er hat zugesichert, den Unterhalt zeitnaher zu überweisen