Kindesunterhalt vom Arbeitgeber direkt einfordern?

3 Antworten

Pfändung erst ab 500 € ist Unsinn.

Die Zahlungen über das Jugendamt bedeutet auch, dass dadurch die Weiterleitung des Unterhaltes an Dich eine zusätzliche Verzögerung bedeutet, da ein weiterer Schritt bis zur Dir eingefügt ist.

Neben einer Pfändung gibt es auch die Möglichkeit, dass Lohnteile in Höhe des Unterhaltes an das Jugendamt abgetreten werden. Wird diese Abtretung dem Arbeitgeber vorgelegt, wird dieser Unterhalt - sofern das durch Vertrag nicht ausgeschlossen wurde - direkt an das Jugendamt überwiesen.

Du kannst dies mit dem Jugendamt klären.

Waytomars123 
Fragesteller
 07.09.2018, 10:29

Super, vielen Dank, ja genau so will ich das. Eben der Teil vom Lohn , also 305 Euro sollten direkt abgetreten und überwiesen werden. Ganz genau, er überweist seinen Unterhalt immer erst nach Aufforderung ans JA und die dann an mich. Seine Zahlung sollte bis zum 3. beim JA sein und ist es nie, immer mind. 10 Tage später

Vielen Dank für die Antwort

Zunächstmal gibt es für die Pfändung keine Mindestsumme. Allerdings ist fraglich, ob bei geringen Rückstand eine Pfändung wirklich sinnvoll ist.

Um pfänden zu können, muß der Schuldner jeweils in Verzug sein. Sprich Unterhalt für einen Monat kann jeweils ab den 2. des Monats gepfändet werden. Wird der Lohn am 28. gezahlt, kann noch nicht für den Folgemonat gepfändet werden.

Warum überweist er an das JA und an Sie direkt ? Außerdem wäre es durch privatrechtliche Vereinbarung natürlich möglich, das der AG den Unterhalt direkt überweist.

Du kannst eine Lohnpfändung erreichen, aber der Arbeitgeber muss nix an Dich überweisen.

Waytomars123 
Fragesteller
 10.09.2018, 09:10

Also es ist so, daß das Jugendamt erst am einem Rückstand von 500 Euro pfändet, weil die Pfändungskosten ja erst einmal quasi das Kind vorstrecken muss. Mein Ex müsste einer Lohnabtretung erst zu stimmen und die Sachbearbeiterin hat gerade mit ihm telefoniert, er stimmt dieser Lohnabtretung natürlich nicht zu. Er hat zugesichert, den Unterhalt zeitnaher zu überweisen