Darf das Jugendamt den Arbeitgeber bei der Krankenkasse erfragen?

4 Antworten

ehrlich gesagt, ich weiss es nicht, empfehle aber mal deine Krankenkasse anzurufen, um dich dort schlau zu machen. Sollte deren Auiskunft wider Erwarten unbefriedigend sein, empfehle ich einen Ganz zur Rechtsberatung beim Amtsgericht. Da zahlst du für das Info 10 €.

Da sich die Leistungen aus dem Lohn ergeben und die Krankenkassen bei einem AG-Wechsel automatisch informiert werden -> wurden alle daran beteiligten Organe ebenfalls informiert. 

Durch die geänderte Beitragshöhe der Krankenkasse musste auch die wirtschaftliche Jugendhilfe informiert werden. So kam alles ans Licht.

Dein Verschulden, daher von nun an kooperieren. Alles andere kostet nur unnötig Zeit und Geld.

Die Lohnpfändung hast du ganz allein verschuldet.

Ob das Jugendamt über die Krankenkasse den Arbeitgeber herausfinden darf, weiß ich nicht, nehme es aber an. Wenn nicht, würden sie eine andere Möglichkeit finden.

Die Antwort lautet:

Nein, DU darfst den Staat nicht betrügen!