Kindes Unterhalt berechnen wie ( Ist es wichtig ob und wie viel Miete mann Zahlt)?

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Einem Unterhaltspflichtigen gegenüber einem minderjährigen Kind muss von seinem Einkommen ein "Selbstbehalt" von 1080 Euro verbleiben, damit er davon seinen eigenen Lebensunterhalt bestreiten kann, also seine eigene Verpflegung, Miete, Kleidung.... zahlen kann.

Wie viel er tatsächlich für seine Miete ausgibt, bleibt dem Unterhaltszahler selbst überlassen, er ist darüber Niemandem Rechenschaft pflichtig - solange er wenigstens den Mindestunterhalt für sein Kind zahlt....

Würde er jedoch nicht mal den Mindestunterhalt für sein Kind zahlen können, aber nachweislich mietfrei bei den Eltern wohnen oder in seiner bereits abgezahlten Eigentumswohnung o.ä..... , könnte sein Selbstbehalt (durch gerichtlichen Beschluss) ggf. herabgesetzt werden, so dass er dann doch den Mindestunterhalt zahlen müsste.

Besteht also eine berechtigte Vermutung für eine solche Annahme, könnte ein Gericht (nicht das Jugendamt) einen Nachweis vom Unterhaltszahler über seine tatsächlichen Wohnkosten fordern ...

der kindesunterhalt richtet sich nach dem bedarf des kindes. du hast deinen teil zu erbringen. wenn dir dann der rest nicht mehr zum leben langt, musst du soziale unterstützung in anspruch nehmen. jedenfalls reduziert sich der kindesunterhalt nicht unter das gegebene minimum.

annokrat

Danke, also bedeutet das ich muss weiter 122 Euro zahlen auch wenn ich die Zahlungen von ca, 350 ,.- nicht rückwirkend per Kontoauszug nachweisen kann??? 

Ohne Beleg wird nichts berücksichtigt.

Danke, also , wenn mann keine oder wenig miete bezahlt bedeutet das, daß der Eigenbedarf von 1080 .- auch unterschritten werden kann , also kann das Jugendamt dann bestimmen, das mann auf (Beipiel ) 950 .- runtergestuft wird und dann anstatt 122 .- auch 250 oder mehr zahlen kann /Muss???

Der Mann muß sich einen Nebenjob suchen.

Die Familie muß die Miete ja irgendwie quittieren.

Wenn tatsächlich unverschuldet nur 1200€ netto verdient werden, dann muß der Mann 120€ Unterhalt zahlen.

Aber wie gesagt - dann ist er verpflichtet sich einen Nebenjob zu suchen.

Egal ob wie hoch die Miete ist und ob mann dies nachweisen kann per Kontoauszug??

@netwibke

Solange er den Mindestunterhalt nicht zahlen kann, wird sehr streng kontrolliert und gefordert.

Er muß den Mindesunterhalt zahlen.

@Menuett

also seit 3 Jahren wird der Unterhalt vom Jugendamt berechnet, und derzeit werden 122 ,- gezahlt bislang reichte der Mietvertrag, jetzt soll per Nachweis die Miete belegt werden, das kann ich nicht weil ich keine Öuittung habe bislang, kann ich aber gern ab jetzt machen.

@netwibke

Dann soll Dir Deine Familie nachträglich die Miete quittieren.

Wieso verdienst Du nur 1200€ und mußt keinen Nebenjob annehmen?

@Menuett

Also eigentlich habe ich nur 1100.- und arbeite auf 100 ,. nebenbei, mehr geht nicht , weil ich gesundheitliche Einschränkungen habe.