Wer zahlt die Differenz vom Unterhalt zum Unterhaltsvorschuss?

4 Antworten

Dann holt sich das Amt das Geld von niemanden, bzw. der Steuerzahler/Staat übernimmt das. Wieder eingetrieben werden kann eh nur ein ganz geringer Teil des gezahlten Unterhaltsvorschusses. In den meisten Fällen kann der Unterhaltspflichtige eben nichts oder nur wenig zahlen, weil er kein entsprechend hohes Einkommen hat, wenn jemand H4 bekommt oder auch, weil man ihn nicht ausfindig machen kann (z.B. Aufenthalt im Ausland) oder er nicht mehr lebt.  

Ich bekam 2 x 6 Jahre Unterhaltsvorschuss, ohne dass das Amt einen Euro davon wieder holen konnte. Es gab zwar jeweils einen rechtskräftigen Titel, aber wenn nichts zu holen ist (Pfandung), dann ist halt nun mal nichts zu holen. Ein Bekannter von mir bekommt seit langen Jahren H4 (Aufstockung) und bei seinem Sohn hat das Jugendamt auch 6 Jahre lang den Unterhaltsvorschuss gezahlt, weil er nicht zahlen kann. 

Dass man das ganze Geld wieder holen kann, ist eher selten, manchmal gibt es wenigstens ein bisschen was zu holen. 

Wenn der Vater so wenig verdient, dass er nicht mehr als 95 Euro an Unterhalt zahlen kann, so springt der Steuerzahler ein und zahlt dem Kind eine staatliche Unterstützung in Höhe der Differenz bis zum Unterhaltsvorschussbetrag.

Diese Differenz wird nicht zurückgefordert...

Nur, wenn der Vater eigentlich Unterhalt zahlen könnte und es nicht tut... (oder keine Nachweise erbringen würde, dass er zu wenig verdient...), würde der Steuerzahler in "Vorleistung" gehen und das Geld auch tatsächlich als "Vorschuss" zahlen, der später vom Vater zurückgefordert werden könnte....

Es heißt zwar in beiden Fällen "Unterhaltsvorschuss".., müsste eigentlich aber im ersten Fall anders bezeichnet werden.. - vielleicht als "staatlicher Unterhalt" o.ä...

Upps, nicht genau gelesen.

Wenn der Vater nicht leistungsfähig ist, dann muß er das nicht zahlen und der Staat kommt dafür auf.

Wie das Wort schon sagt handelt es sich um einen "Vorschuss". irgendwann ist der Vater ja vielleicht zahlungsfähig. Dann holt der Staat sich das Geld zurück.

Menuett  31.01.2017, 10:05

Nein.

Wenn er jetzt schuldlos nicht zahlungsfähig ist, dann holt sich der Staat das Geld nicht zurück.

MxHoeppi  13.03.2019, 11:07

So sieht es aus @ Manuett.

Wurde aber oben exakt detailiert erklärt::

Diese Differenz wird nicht zurückgefordert...
Nur, wenn der Vater eigentlich Unterhalt zahlen könnte und es nicht tut... (oder keine Nachweise erbringen würde, dass er zu wenig verdient...), würde der Steuerzahler in "Vorleistung" gehen und das Geld auch tatsächlich als "Vorschuss" zahlen, der später vom Vater zurückgefordert werden könnte....
Es heißt zwar in beiden Fällen "Unterhaltsvorschuss".., müsste eigentlich aber im ersten Fall anders bezeichnet werden.. - vielleicht als "staatlicher Unterhalt" o.ä...

So und nicht anders.