Kindesunterhalt neuberechnung trotz Außergerichtliche Einigung?

6 Antworten

Da kommt auf alle Fälle der Mindestunterhalt bei raus.

Außergerichtliche Einigungen kann man kippen, das ist kein Problem.

Erzielte Mieten erhöhen Dein Einkommen, Wohneigentum ( auch finanziertes, noch nicht abbezahltes!) wird als Wohnvorteil gewertet und erhöht Dein bereinigtes Nettoeinkommen.

Wofür du die Miete nimmst, ist völlig gleichgültig.

Das Gehalt Deiner Frau spielt keine Rolle. Ehepartner sind den Kindern nachrangig zu behandeln.

Stefanrtcw 
Fragesteller
 28.03.2018, 19:30

Naja wenn man die Miete mit rein rechnet muss man irgendwo auch die Raten berücksichtigen denn ohne raten keine Miete

Menuett  28.03.2018, 19:34
@Stefanrtcw

Nein, nur die Zinsen sind abzugsfähig und auch nur dann, wenn sie zwingend notwendig waren. Das ist bei einem Mehrfamilienhaus nicht der Fall.

Die Raten werden nicht berücksichtig, da du damit Vermögen aufbaust. Dies darf nicht auf Kosten der Kinder geschehen.

Stefanrtcw 
Fragesteller
 28.03.2018, 19:45
@Menuett

Das ist ein 2 Familienhaus und hat unterm Strich bedeutend weniger gekostet wie viele Eigenheime vom den neubauten garnicht erst zu reden. verstehe da das Problem dann nicht ?

Menuett  28.03.2018, 20:05
@Stefanrtcw

Ja, und?

Du hast den Wohnvorteil, Du hast die Miete.

Raten sind Dein Problem, kein Vermögensaufbau zu Lasten des Kindesunterhalts.

Stefanrtcw 
Fragesteller
 28.03.2018, 20:29
@Menuett

ja richtig, aber wie gesagt wenn ich die finanzierung nicht zahlen kann kommen auch keine Mieteinnahmen von daher bin ich der meinung, das man dort irgendwas berücksichtigen kann. und es ist ja auch eine altersvorsorge sowas wird ja in der hinsicht auch gefördert, und theoretisch profitiert ja das kind davon später auch mal. wenn einem sowas aber kaputt gerechnet wird dann hat das kind ja in gewisserweise auch einen finanziellen nachteil später mal

wie siehts eigentlich aus wenn die Mieteinnahmen auf meine Frau ihr Konto/ Namen eingehen. Sie brauch ja ihre Finanzen nicht offen legen wenn sie nicht will. somit hab nicht ich die mieteinnahme sondern meine Frau ??

Stefanrtcw 
Fragesteller
 28.03.2018, 19:55

und meine Frau ist ja schlechter gestellt vom verdienst, weil ich mehr verdiene durch die Steuerklassen! das darf man bei der sache ja auch nicht vergessen, da kann man doch nicht einfach den vollen gehalt nehmen wenn der ehepartner durch die steuerklasse deutlich unterm soll liegt. sonst könnte ich ja auch die steuerklassen wieder auf 4 - 4 ändern. und dazu kommt ja auch, das ich durch die 5 auch noch abgesehen von der Miete ein gewissen Betrag an einkommensteuer zurück zahlen muss.

Menuett  28.03.2018, 20:03
@Stefanrtcw

Dann nehmt die 4/4 mit Faktor.

Damit wird eh gerechnet.

Stefanrtcw 
Fragesteller
 28.03.2018, 20:26
@Menuett

was bedeutet das Faktor ?

Menuett  28.03.2018, 20:30
@Stefanrtcw

Wenn das Gehalt Deiner Frau viel niedriger ist, wird die Steuerlast mit dem Faktor angeglichen.

Der Regelbetrag lt. Düsseldorfer Tabelle muss in jedem Fall mindestens von Dir für Dein 9-jähriges Kind gezahlt werden.

Sicher ist Dir bekannt, wie hoch der Selbstbehalt bei Unterhaltspflichtigen ist. Dabei spielt es keine Rolle, dass Du eine bessere Steuerklasse hast.

Übrigens ist im Selbstbehalt bereits die Miete mit enthalten.

Das Hausdarlehen findet daher keinerlei Berücksichtigung, da es sich mit euren Miet einnahmen quasi aufhebt.

http://www.unterhalt.net/blog/unterhaltsrecht/selbstbehalt-beim-unterhalt.html

Natürlich kann neu geprüft werden. Du hast ja jetzt auch ein deutlich höheres Gehalt. Die Kredite für dein Haus werden nicht berücksichtigt.

Stefanrtcw 
Fragesteller
 28.03.2018, 18:45

Aber Miete würde ja auch berücksichtigt werden warum dies nicht ? Immerhin ist es ja auch eine Altersvorsorge, ich habe mal gelesen das bei einer Altersvorsorge was berücksichtigt wird. Und das sind nun mal Kredite die man nicht mehr rückgängig machen kann. Und ich konnte vorher nicht wissen das es eine Neuberechnung gibt durch die Vereinbarung die eigentlich auf unbestimmte Zeit vereinbart wurde

Lukas220999  28.03.2018, 18:48
@Stefanrtcw

Du weißt aber ja schon, dass du ein weiteres Kind hast. 200€ ist ja auch sehr gering als Unterhalt. 2500€ + Mieteinnahmen + Verdienst der Ehefrau + Kindergeld?! Das sind ja gute mtl. Einnahmen.

Stefanrtcw 
Fragesteller
 28.03.2018, 19:36
@Lukas220999

naja wie schon gesagt wenn die Miete als Einnahme zählt muss ja eigentlich auch die finanzierung irgendwo mit rein gerechnet werden denn ohne die würden es garkeine 400 € geben somal auf den 400€ noch steuern drauf kommen

Menuett  28.03.2018, 20:04
@Stefanrtcw

Nochmal - kein Vermögensaufbau zu Lasten des Kindesunterhalts.

Der Mindestunterhalt für ein 9-jähriges Kind liegt aktuell bei 302,- Euro. Solange Du nicht mindestens diesen Unterhalt leistest, kannst Du Dich auf die üblichen Regelungen - z.B. teilweise Berücksichtigung der Immobilienkosten als zusätzlich Altersvorsorge usw. - nicht berufen. Deutlich gesagt: Erst kommen die Kinder (wozu eben auch das erste Kind zählt), dann die drei Kinder, als Drittes die drei Kinder und irgendwann ganz zum Schluss Du und deine Altersvorsorge - falls dann noch Geld übrig ist.

Wenn die 400,- Euro Mieteinnahmen durch die Hauslasten "aufgefressen" werden, dann sind die Mieteinnahmen nicht als Einkommen anzurechnen. Allerdings sind auch die Hauslasten nicht abzuziehen, und zwar selbst dann, wenn sie höher als die 400,- Euro sind. Denn Du kannst nicht auf Kosten Deines Kindes Vermögen bilden. Wenn Du wegen der Hauslasten den Kindesunterhalt kürzen würdest, würde ja faktisch Dein Kind teilweise Euer Haus abzahlen!!

Mit Weihnachtsgeld und Gratifikationen hast Du sicherlich mindestens ca. 2.700,- bis 3.000,- Euro monatlich netto. Wenn man davon für alle drei Kinder jeweils den Mindestunterhalt abzieht (2 x 251- Euro und 1 x 302,- Euro für das älteste Kind), bleiben Dir immer noch mindestens rund 1.900,- Euro! Bei diesem Nettoeinkommen müsstest Du selbst dann den vollen Kindesunterhalt zahlen, wenn Deine Frau gar nichts verdienen würde! Aber sie verdient ja offenbar auch noch etwas! Du kannst Dich also finanziell wirklich nicht beschweren!

Die Mutter Deiner Tochter kann auch den vollen Tabellenbetrag fordern und ist daran nicht durch die damalige Absprache gehindert. Denn es ist rechtlich gar nicht möglich, einen niedrigeren Unterhalt als den Tabellenbetrag zu vereinbaren. Denn das wäre ein teilweiser Verzicht auf Kindesunterhalt, wozu die Mutter aber gar nicht berechtigt ist. Denn der Kindesunterhalt ist nicht der Anspruch der Mutter, sondern der Anspruch des Kindes.

Stefanrtcw 
Fragesteller
 28.03.2018, 19:42

ich sehe das aber alles etwas anders, wenn ich den selbstbehalt für 2 personen von abziehe, wenn die mieten als einnahmen zählen, dann müsste die finanzierung auch eine rolle spielen beim berechnen weil ohne der finanzierung würde es auch keine mieteinnahme geben von 400 euro wovon noch steuern fällig sind. wenn man die ganzen versicherungen Privat/Haus/Auto abzieht, nebenkosten wie Steuerberater, die Steuererstattung am ende des jahres durch die vermietung und dann den  naturalunterhalt für die beiden kids im haushalt dann bleibt da nicht mehr sonderlich viel über ?

Roland Sperling  28.03.2018, 19:51
@Stefanrtcw

Deswegen können Sie so auch nicht rechnen. Noch mal: Sie können nicht Kosten verursachen für Haus, Steuerberater etc., und deshalb Ihrem Kind nicht einmal den Mindestunterhalt zahlen! Soll etwa Ihr Kind Ihren Steuerberater oder Ihr Auto zahlen??

Um den Mindestunterhalt kommen Sie auf keinen Fall herum, da genug Einkommen vorhanden ist. Notfalls müssen Sie eben die anderen Kosten irgendwie reduzieren.

Deutlich gesagt: Sie müssen dem Kind den Mindestunterhalt zahlen, aber Sie müssen kein Mehrfamilienhaus haben, das Sie finanzieren müssen!

Stefanrtcw 
Fragesteller
 28.03.2018, 20:00
@Roland Sperling

das mag ja auch sein aber Versicherung für Auto und Steuerberater sind abzüge die definitiv berücksichtigt werden bei der Berechnung und diese sind ja zwingend notwendig und nicht auf grund dessen entstanden

Stefanrtcw 
Fragesteller
 28.03.2018, 20:03
@Roland Sperling

und das Mehrfamilienhaus war günstiger als ein Einfamilienhaus... hätte ich berechtigterweise ein einfamilienhaus genommen wären die zinsen gestiegen und am ende unterm strich mehr abzüge für die berechnung rausgekommen... also sehe ich das nicht als argument ein 2 familienhaus sich nicht zu holen bzw. das es schlecht angerechnet wird in so einem fall

Roland Sperling  28.03.2018, 20:03
@Stefanrtcw

Entschuldigen Sie, das ist Quatsch: ein Steuerberater ist unter keinem Gesichtspunkt zwingend nötig. Sie können die Steuererklärungen auch selbst machen. Noch mal: Soll Ihr Kind Ihren Steuerberater zahlen???????

Was das Auto angeht: verkaufen Sie es, wenn Sie es nicht zahlen können! Sie haben offenbar für alles Geld, nur nicht für Ihr Kind!

Stefanrtcw 
Fragesteller
 28.03.2018, 21:18

Mein Auto ist abgezahlt und ich muss genauso wie sie eine Versicherung zahlen und eine Kfz Versicherung ist absetzbar! Und Steuerberater ist notwendig für Vermietung und Verpachtung ich bin kein steuerexperte und kenn mich mit den absetzmöglichkeiten auch nicht aus ! Und auch der ist absetzbar !!

Lies mal nach: www.kanzlei-hasselbach.de/2014/unterhalt-kuerzen-mit-sonderausgaben/06/

"Bei der Errechnung des anrechenbaren Nettos können vom Netto-Gehalt laufende Kosten – wie Tilgungen von Krediten – abgezogen werden. Die Darlehenszinsen sind grundsätzlich abzugsfähig, weil sie regelmäßig zwingende Belastungen sind, denen sich der Unterhaltspflichtige nicht entziehen kann.
Beim Kindesunterhalt muss dabei jedoch regelmäßig gewährleistet bleiben, dass wenigstens der Mindestsatz nach Düsseldorfer Tabelle gezahlt werden kann. „Luxusschulden“ werden regelmäßig nicht berücksichtigt. Es ist bei den übrigen Unterhaltsarten weitestgehend unerheblich, wofür das Darlehen aufgenommen wurde, es sei denn, es steht im krassen Missverhältnis zu ihrem bisherigen Lebensstil (BGH, Urteil vom 9. Januar 2002 – XII ZR 34/00)."

Du solltest aber nicht vergessen, dass auch dein 1. Kind Anspruch auf deine Fürsorge und Liebe hat!

Stefanrtcw 
Fragesteller
 28.03.2018, 19:46

Okay dann müsst ich mal schauen wie sich das verhält mit den Zinsen und wieviel das genau sind , dankeschön !