Wird mein Familienzuschlag beim Kindesunterhalt angerechnet, obwohl mein Ex ebenfalls eine Kinderzulage erhält?

2 Antworten

Der Unterhalt berechnet sich nach dem Gehalt mit Zuschlägen. Abgezogen wird die Hälfte des Kindergeldes, wenn dies der andere Partner bereits in voller Höhe erhält. Gestaffelt wird auch nach Kinderzahl und anderen zu unterhaltenden Personen, die Düsseldorfer Tabelle ist im Internet recht gut einzusehen und wird auch erläutert. Irgendwie ist es ja logisch, dass die Kinder vom Familienzuschlag über die Höhe des Unterhaltes profitieren....

Wird bei der Unterhaltsberechnung MEIN Kinderzuschlag auch angerechnet?

Beim Kinderzugschlag/ Kinderzulage des Arbeitgeber handelt es sich um ganz normales (obligatorisches) Einkommen. Das Einkommen wird dabei Jahresweise gerechnet, also der Jahresdurchschnitt genommen. Neben sochen Zuschlägen zählen natürlich auch Urlaubs und Weihnachtsgeld als Einkommen. Komplizierter wird es bei Spesen und bezahlten Überstunden.

Das Einkommen ist ferner zu bereinigen, d.h. die Werbungskosten sind abzuziehen.

Er selbst ist Angestellter im öffentl. Dienst und erhält eine Kinderzulage.

Das spielt hier für die Höhe des Unterhaltes keine Rolle, solange der Betreuende Elternteil nicht viel mehr als der Barunterhaltspflichtige verdient.