Wird die OEG-Rente auf die volle Erwebsminderungsrente angerechnet?

3 Antworten

Angaben zur Rente durch das Opferentschädigungsgesetz stehen im Bundesversorgungsgesetz. Zu der vorliegenden Frage ist der Abschnitt über die Beschädigtenrente wichtig (http://bundesrecht.juris.de/bvg/BJNR104530960.html#BJNR104530960BJNG000500315). In § 31 stehen Hinweise zur Höhe, nach § 33 wird eine Ausgleichsrente gezahlt, die um anzurechnendes Einkommen gemindert wird.

Die Erwerbsminderungsrente setzt Bedürftigkeit voraus. Daher werden andere Einkommensquellen angerechnet, weil dadurch die Bedürftigkeit reduziert wird.

So ein Unsinn!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Guten Morgen...die OEG-Rente wird weder bei einer anderen Rente noch ALG II oder Grundsicherung angerechnet, weiterhin ist sie auch unpfändbar

Genauso ist das