Kinderzuschlag Anspruch?

3 Antworten

Wenn Leistungen nach dem SGB - ll ( ALG - 2 oder auch Hartz - 4 ) bezogen werden, ist man vom Kinderzuschlag ausgeschlossen, selbst wenn nicht, würde das Mindesteinkommen nicht ausreichen, bei einem Paar wären das min.900 € Brutto im Monat !

Für Leistungsbezieher nach SGB II besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Kindergeldzuschlag.

Immer schön wenn man arbeiten geht, aber nicht zu viel damit man noch ordentlich von Staat abstauben kann