Kindergeldkasse will rückwirkend Bewerbungsnachweise, die besitze ich nicht mehr. Was tun?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich würde mich auf deine Ausbildung suchend Meldung bei der Agentur für Arbeit berufen,dass kannst du ja sicher nachweisen !

Ein Nachweis über die ernsthafte Suche nach einer Ausbildung / Studium ist nur notwendig,wenn man eben nicht als Ausbildung suchend gemeldet ist.

Dann muss man selber Kopien von Bewerbungen / Absagen an die Familienkasse senden.

Eine Auflistung wird da,wenn diese als Nachweis benötigt wird sicher nicht ausreichen,da will die Familienkasse die Bewerbung / Absage sehen,aber wie gesagt,wenn du nachweisen kannst das du beim Amt gemeldet warst sollte das ja ausreichen.

Kann es evtl.sein das sie dich nicht als Ausbildung suchend an die Familienkasse gemeldet haben ?

LittleValkyre 
Fragesteller
 24.05.2016, 19:07

Ich war definitiv ausbildungssuchend gemeldet. Man kriegt dann ja auch immer so eine Nummer zugewiesen, die man bei allen Anliegen angeben muss. Diese Nummer, die ich damals hatte hab ich der Kindergeldkasse zukommen lassen. Daraufhin kam ein Brief an mich, dass beim Arbeitsamt keine unterlagen mehr von mir vorhanden sind.

Was mache ich denn wenn mich das Arbeitsamt nicht als ausbildungssuchend bei der Familienkasse gemeldet haben sollte? Die meinten ja damals extra zu mir, dass sie das alles abklären und in der Zeit hab ich ja auch anstandslos mein Kindergeld gekriegt.

Jetzt wo mein Anspruh verfällt wollen die alles nochmal wissen :(

Und tut mir leid, dass ich mich jetzt erst wieder melde. Ich war leider das Wochendende über ohne Internet.

isomatte  24.05.2016, 19:34
@LittleValkyre

Dann gibst du noch einmal eine formlose schriftliche Erklärung ab und gibst das Schreiben was du von der Agentur für Arbeit hast in Kopie auch noch mal dazu !

Hast du denn keine Nachweise mehr über Bewerbungen,denn die hätte die Agentur für Arbeit bei einer Einladung ja auch von dir verlangt ?

LittleValkyre 
Fragesteller
 24.05.2016, 19:53
@isomatte

Ich selber habe die Bewerbungen, Absagen etc ca ein Jahr nachdem ich meine Ausbildungsstelle hatte weggeschmissen bzw die Mails gelöscht. Im Nachhinein beisse ich mich dafür natürlich in den Ar***. Aber ich hatte nicht damit gerechnet die JETZT nochmal zu benötigen.

Das Lustige ist, dass meine Beraterin bei der Agentur für Arbeit nie wirklich Bewerbungen von mir sehen wollte. Ich hatte regelmäßig meine Beratungsgesrpäche wo ich gefragt wurde wie es mit der Suche läuft etc. Auch auf Bewerbertagen war ich immer.  Und bei den Beratungsgesprächen hatte ich sogar Bewerbungen und Absagen mit, aber die wollte sie nie sehen. Hat mich auch gewundert. Ich hab dann immer nur auch Stellenvorschläge zugeschickt gekriegt.

isomatte  24.05.2016, 20:02
@LittleValkyre

Und genau so wie du es hier geschrieben hast würde ich es in dem formlosen Schreiben an die Familienkasse noch mal erklären !

LittleValkyre 
Fragesteller
 24.05.2016, 20:03
@isomatte

Vielen, vielen Dank für deine Hilfe!

isomatte  24.05.2016, 20:03
@isomatte

Danke dir für deinen Stern !

Also, du hast das FSJ begonnen? Nachweise? Während der Zeit bestand Anspruch.

Während der Ausbildung und in der Wartezeit auf Ausbildungsbeginn bestand Anspruch auf Kindergeld. Ausbildung und Ausbildungsbeginn kannst du ja sicher nachweisen. Irgendwann davor muß dann ja mal die Bewerbung erfolgt sein, vielleicht kann der Ausbildungsbetrieb dort noch hilfreich sein.

Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen das irgend jemand nicht erfolgreiche Bewerbungsunterlagen 3 Jahre aufbewahrt.

Evtl. tatsächlich deine Aufstellung und ggf. eine eidesstattliche Versicherung anbieten?

LittleValkyre 
Fragesteller
 20.05.2016, 17:11

Also für alles hab ich nachgewiesen Anspruch. Bis auf das Jahr Leerlauf zwischen FSJ und Ausbildung wo ich als Ausbildungssuchend gemeldet war. Ich hab mich damals direkt am nächsten Tag nachdem ich das FSJ abgebrochen habe auch beim AA gemeldet.

Denen würde ich freundlich schreiben, dass laut § 195 BGB die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre beträgt und dass für erfolglose Bewerbungsunterlagen keine Aufbewahrungsfrist und somit keine Nachweispflicht besteht.

LittleValkyre 
Fragesteller
 20.05.2016, 17:08

Wirklich?

Ich kann es auch nicht so ganz nachvollziehen, dass es früher niemanden interessiert hat und JETZT muss ich alles nachweisen.

Ich habe damals auch extra beim AA nachgefragt, wie das mit dem Kindergeld aussieht und die meinten damals zu mir: Die regeln das für mich mit der KGKasse und so lange ich gemeldet bin hab ich Anspruch.

Nachweise wollte damals niemand von mir. Weder das AA noch die KGKasse.

Laury95  20.05.2016, 17:18
@LittleValkyre

Seit wann besteht denn keine Nachweispflicht bei Absagen? Dann kann ja jeder, ohne sich zu bewerben, sagen, er habe nur Absagen erhalten...

Walum  20.05.2016, 17:21
@Laury95

Was genau hat das mit dem Kindergeld zu tun?

Also ein Gedächtnisprotokoll zu verfassen ist schonmal nicht schlecht. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Betriebe deine Bewerbungen aus datenschutzrechtlichen Gründen vernichten, ist leider sehr hoch.

Dennoch kannst du ja bei den Betrieben mal anfragen, ob sie dir eine Bestätigung schicken können. Ggf. kannst du ja diese Anfrage der Behörde in Abschrift zukommen lassen, dann wissen die wenigstens, dass du dich darum bemühst.

Wenn du nichts nachweisen kannst, wirst du den gesamten Zeitraum zurückzahlen müssen. Da fackeln die auch nicht lange. Kannst du nur um Ratenzahlung bitten.

Ich glaube, eine Liste reicht da nicht, da müssen schon die schriftlichen oder ausgedruckten Email Absagen/Zusagen hingeschickt werden. Am besten rufst du bei deiner zuständigen Familienkasse mal an und fragst, ob auch eine von dir geschriebene Liste reichen würde.