Kindergeld nach Abi wegen arbeitssuchend?
Hallo :)
ich habe dieses Jahr mein Abitur geschrieben, weiß aber noch nicht genau was ich studieren möchte. Da ich nur bis zu 4 Monaten nach meinem Abi noch Kindergeld bekomme schaue ich wie ich das machen soll.. Studiengänge die mich interessieren haben viele leider einen zu hohen NC
Im Internet habe ich gefunden dass man Kindergeld weiter bekommen kann, wenn man sich bei der Agentur für Arbeit als „arbeitssuchend“ meldet, aber was genau fällt darunter?
Man muss ja nachweisen können dass man tatsächlich sich um einen Studienplatz bemüht aber zählt es auch theoretisch darunter wenn der NC einfach zu hoch ist man sich aber trotzdem bewirbt? Oder was genau würde beim Thema Studium als „Erfolglos“ gelten?
8 Antworten
Arbeit suchend ginge nur zwischen 18 - 21, ab 21 - 25 dann nur noch Ausbildung suchend, aber auch zwischen 18 - 21 kannst und solltest du dich nach Abschluss deines Abiturs am besten Ausbildung suchend melden.
Sollte es für ein Studium nicht reichen, dann machst du dich auf die Suche nach einer Ausbildung oder machst erst einmal 1 Jahr einen freiwilligen Dienst wie FSJ / FÖJ - oder BFD - da besteht dann auch weiter Anspruch auf Kindergeld, solange man noch unter 25 ist.
Du musst dich ausbildungsplatzsuchend melden. Die Bewerbung für einen Studienplatz gehört dazu. Das reicht aber lange nicht. Wenn du abgelehnt wirst, kannst du nicht erklären, dass du auf den nächsten Versuch wartest. Dann musst du einen Ausbildungsplatz suchen oder jobben gehen. Zum Studium setzt das Kindergeld dann wieder ein
Scheint auf den Sachbearbeiter anzukommen.
Wieso? Hast du andere Erfahrungen gemacht? Das EStG schreibt nicht vor, dass man jegliche irgendwie verfügbare Ausbildung annehmen muss.
1.) Hast du dich denn tatsächlich um einen Studienplatz beworben und eine Absage erhalten, weil dein Abi-Schnitt nicht reicht für den NC?
Wenn nicht, dann hast du dich ja gar nicht um einen Studienplatz bemüht!
2.) Nicht „arbeitssuchend“ sondern „ausbildungssuchend“ zählt! Kindergeld gibt’s während der Ausbildung!
3.) Das Abi ist ja jetzt schon einige Wochen/Monate her. Welche Aktivitäten zur Ausbildungssuche kannst du denn bislang nachweisen?
Nicht Arbeitssuchend. Um Kindergeld übergangsweise zu erhalten muss man Ausbildungssuchend sein.
Hallo, da hilft dir gerne das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse weiter mit Infos auf Seite 15:
Bei "Arbeitsuchend" gibt es Einschränkungen im Alter und beim Hinzuverdienst, ergo ist als "Ausbildungssuchend" die bessere Alternative, wobei als "Ausbildungssuchend" eien Schule, ein Ausbildungsplatz oder ein Studium zählt ;-)
Siehe hierzu Punkt 4.2 Kinder ohne Arbeitsplatz
Gruß siola55
Doch, das wird sehr wohl akzeptiert.