Darf das Arbeitsamt vom Kindergeld was einbehalten?

8 Antworten

Ja, das Arbeitsamt darf die volle Summe oder ein Teil davon einbehalten, ABER das tut es nicht. Viel eher wird es dir angerechnet. Man darf als Arbeitslose ein gewissen Teil dazu verdienen. Ich meine es wären so um die 160 Euro. Alles darüber wird einem angerechnet, auch Kindergeld. Das heißt bei deiner Summe würde das Amt dir die 24 Euro anrechnen und von dem monatlichen Betrag, den du sonst von ihnen überwiesen bekommst, direkt abziehen.

Auch bei einer Nachzahlung muss erst nach geprüft und gerechnet werden, wie viel du jetzt davon tatsächlich bekommst und wie viel das Amt, weil es ja quasi das Geld vor streckte. Kann also gut sein, dass du von der Nachzahlung einen Teil abgezogen bekommst, weil du sonst über den "Satz" liegst

Können die das wirklich einbehalten? Die können einen Auffordern zuviel gezahltes zurückzubezahlen, aber einfach einbehalten ... eher nicht.

@pegasus882

Wie gesagt: Theoretisch KÖNNEN sie es einbehalten, wird aber selten bis gar nicht gemacht, sondern man bekommt Post dass man zu viel Leistung erhielt und man zurück zahlen soll. Ich habe aber jemand im Bekanntenkreis gehabt, da wurde ein Teil direkt einbehalten

Das wäre mir neu.

Kindergeld wird bei der Berechnung von ALGII angerechnet, so dass man dann weniger bekommt. Das ist aber was anderes.

Ich wüsste nicht welchen Anspruch das Arbeitsamt auf das Kindergeld haben sollte, es ist ja schließlich Dein Sohn und nicht das Kind vom Amt!

Hast Du den Kindergeld-Antrag über das Arbeitsamt gestellt? Wenn man den Antrag bei der Familienkasse stellt geht das eigentlich problemlos und recht schell.

also bei mir ist das so habe mein sohn seid februar bei mir und nach 6 Monaten habe ich endlich mal den bewilligungsbescheid von der kindergeldkasse bekommen obwohl das jobcenter nicht in vorkasse gegangen ist behalten die den größten teil der nachzahlung ein und ich bekomme nur ein appel und ein ei davon ab dürfen die das??????

Die Kindergeldkasse und die Bundesarbeitsagentur haben nix miteinander zu tun!

Das ist also praktisch gar nicht möglich.

Das Kindergeld hat mit dem Arbeitsamt nichts zu tun, sondern wird direkt von der Kindergeldkasse angewiesen!