Kindergeldanspruch bei Studienabbruch?

3 Antworten

Es zählen die Fakten .....

Relevant ist hier , dass Du bis Ende September immatrikuliert bist und Deine neue Ausbildung bereits im September beginnst - ergo hast Du auch durchgehenden Kindergeldanspruch.

Da machst du dir umsonst Sorgen - du hast ja noch keine Ausbildung bzw. Studium erfolgreich absolviert, also haben die Eltern lückenlos bis längstens zum 25. Lebensjahr Kindergeldanspruch!

Bild zum Beitrag

Wobei der Punkt 3 bei dir erfüllt ist trotz Studienabbruch:

Dem Kind wurde bereits ein Ausbildungsplatz zugesagt, es kann diesen aber erst später antreten, z.B. mit Beginn des betrieblichen Ausbildungsjahres.

Näheres im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 16: https://www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf

Woher ich das weiß:Recherche
 - (Schule, Recht, Ausbildung und Studium)

Nein muss es nicht, weil du bzw.deine Eltern auch durch deinen Azubi Vertrag Anspruch auf Kindergeld für dich gehabt hätten, wenn du die Ausbildung zum nächst möglichen Zeitpunkt beginnen würdest, da sind dann auch die 4 Monate Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten nicht relevant.

Man muss Änderungen nur zeitnah mitteilen und ggf.nachweisen.