Kein Kindergeld wenn es 6 Monate bis zum Studienbeginn sind?

8 Antworten

Hallo,

da hast du leider die falsche Seite aufgemacht - dies ist nicht die Seite der Familienkasse!

Laut "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse hast du bzw. deine Eltern Anspruch auf Kindergeld:


4.3 Kinder ohne Ausbildungsplatz

Für ein über 18 Jahre altes Kind steht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld zu, wenn es eine Berufsausbildung (im Inland oder Ausland) aufnehmen will, diese aber wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann. Das setzt voraus, dass trotz ernsthafter Bemühungen die Suche nach einem Ausbildungsplatz zum frühestmöglichen Zeitpunkt bisher erfolglos verlaufen ist. Bei eigenen Bemühungen des Kindes müssen diese durch Vorlage entsprechender Unterlagen (z. B. Absagen auf Bewerbungen) nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden. Der Ausbildungsplatzmangel ist auch hinreichend belegt, wenn das Kind bei der Berufsberatung einer Agentur für Arbeit oder bei einem anderen für Arbeitslosengeld II zuständigen Leistungsträger als Bewerber für einen Ausbildungsplatz oder für eine Bildungsmaßnahme geführt wird. Es steht auch Kindergeld zu, wenn dem Kind bereits ein Ausbildungsplatz zugesagt wurde, es diesen aber erst später antreten kann, z.B. mit Beginn des betrieblichen Ausbildungsjahres.

Nachzulesen in dem Link der Familienkasse auf Seite 15:
https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mte4/~edisp/l6019022dstbai378751.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378754

Mein Rat hierzu: einfach mal persönlich mit den Eltern bei der zuständigen Familienkasse nachfragen ;-)

Gruß siola55


1. Du kannst dir einen Job suchen

2. Mit der Kindergeldbehörde in Kontakt treten. Meines Wissens gibt es die Möglichkeit diese 4 Monatsfrist zu umgehen, wenn man nachweisen kann, dass man anders keine Möglichkeit hat früher mit der Ausbildung/Studium zu beginnen.

Lieb mal hier nach unter Punkt B. https://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/kindergeld.php?seite=2

Du solltest so schnell wie möglich einen Termin beim Arbeitsamt vereinbaren.

trytobefitt 
Fragesteller
 31.03.2017, 16:09

Das Arbeitsamt sagt, dafür ist die Familienkasse zuständig

Du kannst doch in der zwischenzeit auch arbeiten. Dann erhälst du mehr als den Kindergeldbetrag!

trytobefitt 
Fragesteller
 31.03.2017, 16:08

450 euro job habe ich bereits während meines Abiturs gemacht und mache ich auch weiterhin

Such Dir einen kleinen Job  - Work&Travel ohne Travel. Damit kannst Du das Kindergeld ausgleichen und gleichzeitig ein bisschen was ansparen fürs Studium.

trytobefitt 
Fragesteller
 31.03.2017, 16:08

450 euro job habe ich bereits während meines Abiturs gemacht und mache ich auch weiterhin