Kein Studienplatz - arbeitslos melden oder nicht?

4 Antworten

Wenn zwischen Ende der Schule und dem Beginn der Ausbildung oder eines Studiums weniger als 4 Monate liegen......dann muss man sich nicht arbeitslos melden.....

Das Kindergeld läuft dann legal und völlig problemlos weiter!!!!!!!

Sind es mehr als 4 Monate solltest du dich arbeitssuchend bzw, ausbildungssuchend melden.....schon allein wegen dem Anspruch des Kindergeldes gegenüber!!!!

"arbeitslos" kannst du dich nicht melden. Aber du kannst dich als "arbeitssuchend" melden. Das würde ich an deiner Stelle dann gleich machen, damit es später wegen Kindergeld und auch der Krankenkasse keine Probleme geben kann.

mach aus dem Nebenjob ein Hautjob, bis zum Studium beginn

du solltest dich eher als "arbeitssuchend" melden