Kindergeld trotz Schulabbruch?
Ich bin 18 Jahre alt und besuche ein Kaufmännisches Berufskolleg. Dort mache ich mein Fachabitur. Es ist jedoch seit Monaten eine Qual für mich, jeden Morgen aus dem Bett aufstehen und dort zur Schule gehen zu müssen. Einfach, weil ich erkannt habe, dass das Kaufmännische nichts für mich ist - es interessiert mich nicht. Deshalb sitze ich dort rum und deshalb belastet es mich so. Mittlerweile sitze ich nur noch dort herum, höre nicht zu und beschäftige mich mit anderen Dingen. Ich weiß aber auch noch nicht, welche Ausbildung ich beginnen soll, deshalb will ich verschiedene Praktika absolvieren, um so meinem Berufswunsch näher zu kommen. Die Schule duldet aber maximal nur eine Woche. So werde ich halt nichts finden können. Ich würde mich gerne am Dienstag abmelden und verschiedene Bewerbungen für verschiedene Praktika losschicken. Aber wie sieht das mit dem Kindergeld aus? Meine Mutter gestattet es mir sicher nicht, wenn uns das Kindergeld gestrichen ist. Wie kann ich sie davon überzeugen, die Schule schon nächste Woche abzubrechen und nach Dingen zu suchen, die mich interessieren? Sie will erst, dass ich es abbreche, wenn ich etwas Festes in den Händen habe. Aber solange ich weiter diese Last von der Schule auf mir trage, wird das einfach nichts... Und ich werde mich ja täglich darum bemühen, wenn ich die Schule abgebrochen habe, etwas zu finden. Bitte helft mir.
5 Antworten
Für dem Bezug vom Kindergeld reicht es aus, wenn Du beim Arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet bist. Deine Mutterbekommt es dann weiter gezahlt. Grundlage dafür findet sich hier: http://dejure.org/gesetze/EStG/32.html . Problematischer könnte es mit Unterhaltszahlungen und Hartz IV werden, wenn das hier auch eine Rollle spielt.
Doch, natürlich kann man sich auch ohne Ausbildung arbeitssuchend melden. Ausbildungssuchend geht natürlich auch.
Die Bundesagentur hat sich aber verpflichtet, für Jugendliche innerhalb von 6 Wochen eine "Arbeitsgelegenheit" zu schaffen. Da wird er dann aber leider auch morgens aufstehen müssen.
Nein. Ohne Bezug von ALGI oder ALG II gibt es für U25-jährige keinerlei Verpflichtungen, ein Arbeitsangebot auch anzunehmen.
Lies nach in der
Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes (DA-FamEStG) Stand 2012, als pdf im Internet
Die einzige Möglichkeit für Dich sehe ich darin, dass Du Dich ausbildungsplatzsuchend meldest. Bist Du arbeitsplatzsuchend gemeldet, muss Du Dich um einen Arbeitsplatz bemühen, was Du nicht willst und die Arbeitsagentur wird evtl. Termine für Dich machen, die Du nicht wahrnehmen kannst, weil Du im Praktikum bist.
Praktika gelten als Berufsausbildung, wenn sie dem Berufsziel dienen. Das tun sie nicht, weil Du nicht weißt, was Du willst. Bist Du ausbildungsplatzsuchend gemeldet, musst Du allerdings auch auf Angebote der Arbeitsagentur reagieren und Berufe angeben, die Du ausüben möchtest. Bist Du nicht gemeldet, musst Du der Familienkasse nachweisen, dass Du Dich ernsthaft um einen Ausbildungsplatz zum nächstmöglichen Zeitpunkt bemühst.
Rein nach den Vorgaben besteht kein Anspruch auf Kindergeld ab dem auf das Ende der Ausbildung folgenden Monat.
"DA 63.3.4 Kinder ohne Ausbildungsplatz
Beispiel 2:
Das Kind legt die Abiturprüfung im April eines Jahres ab (offizielles Schuljahresende in diesem Bundesland). Das Kind möchte sich zunächst orientieren und beabsichtigt, danach eine Berufsausbildung zu beginnen. Im August bewirbt sich das Kind schriftlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt um einen Ausbildungsplatz, erhält im Januar des nachfolgenden Jahres eine schriftliche Zusage und nimmt im August die Ausbildung auf.
Das Kind kann nur in folgenden Zeiträumen berücksichtigt werden:
– bis einschließlich April als Kind, das für einen Beruf ausgebildet wird (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG),
– von August bis Juli des nachfolgenden Jahres als Kind ohne Ausbildungsplatz (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG),
– ab August des nachfolgenden Jahres als Kind, das für einen Beruf ausgebildet wird (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG)."
Deine Mutter hat Recht. Man bricht nichts ab, wenn man nichts anderes hat. Und die "Last der Schule" hatten andere auch... oder denkst du man hat dann wochenlang schulfrei bevor man sich um einen studienplatz, ausbildungsplatz bemüht? man muss immer beides machen..
zu Kindergeld:
ab 18 und wenn du dich nicht in ausbildung befindest, gibt es kein Kindergeld. wenn du dich aber ausbildungssuchend meldest (und nachweise zu Bewerbungen einreichst) kannst du dennoch noch Kindergeld bekommen bzw. deine Eltern für dich)
Und Bewerbungen losschicken kann man auch wenn man noch zur Schule geht. dafür brauchst du keine 24 stunden Freizeit... ich kann deine Mutter wirklich verstehen!
Hallo comedyla, welch ein Unterschied zu der 17jährigen.
Mit einem (Fach-)Abitur hat man sehr viel Auswahl bei späteren Ausbildungen. So was bricht man nicht ab, nur weil man gerade mal keine Lust hat.
Zum Kindergeld siehe die Antwort von comedyla und Zufaelliger
Lass DIch mal beim Arzt gründlich untersuchen - Besonders auf Mangel von Vitamin D, Eisen und Schilddrüsenhormonen.
Eisenmangel, das ist eine Idee. Sowas habe ich sogar schon gesehen. Auf der anderen Seite kann ich mir ein Leben ohne kaufmännische Kenntnisse nicht vorstellen. Man muss im privaten Bereich schon ein Kaufmann sein, um Versicherungen und Geldanlagen auszusuchen, um eine Steuererklärung zu machen und Verträge zu lesen. Wenn man das nicht alles selbst macht, muss man die, die es für einen machen, wenigstens grob kontrollieren können.
Kindwergeld erhältst du während der Schul- und Berufsausbildung. Wenn du diese willkürlich beendest, bekommst du natürlich kein Geld mehr.
Es sei denn du dokumentierst deine ernsthaften Bemühungen. Das ist nicht damit getan,dass du zu Hause rum sitzt.
arbeitssuchend kann er sich ja nicht melden ohne abgeschlossene ausbildung oder?
eher "ausbildungssuchend" oder?