Eltern wollen nicht bürgen - Was tun?

4 Antworten

Seit 2 Jahren lebe ich in einer betreuten Einrichtung und bekomme Sozialleistungen zur Wiedereingliederung nach SGB XII & Grundsicherung

Und damit sind die Eltern raus aus der Unterhaltspflicht.

Also musst du dich, bzw. dein Betreuer, an das zuständige Amt wenden in dem Ort wo du hinziehen willst. Wäre vor Ort nicht auch betreutes Wohnen möglich?

Wäre es denn keine Option gewesen das Abi auf anderem Wege nachzuholen wie z.B. an einer Abendschule oder per Fernunterricht?

Die Unterhaltspflicht bis 25 gibt es nicht. Theoetisch sind die Eltern zum Unterhalt verpflichtet bis das Kind die Erstausbildung beendet hat.

Allerdings stellt es sich bei behinderten Kinder wieder anders dar, da hier vorrangig die Grundsicherung greift, wenn die Eltern nicht über mehr als 100000 Euro brutto im Jahr verfügen.

Zumindest wenn man eine dieser Kriterien erfüllt:

Es gibt vier Gruppen von Menschen, die diese Leistung bekommen können:

  1. Menschen, die das Rentenalter erreicht haben.
  2. Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht arbeiten können. Der Fachausdruck dafür ist: voll erwerbsgemindert. Außerdem müssen sie älter als 18 Jahre alt sein und das Rentenalter noch nicht erreicht haben. Der Fachausdruck dafür ist: erwerbsfähiges Alter.
  3. Menschen, die im Eingangs- oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten.
  4. Menschen, die eine Ausbildung machen und das Budget für Ausbildung in Anspruch nehmen (neu eingeführt durch Angehörigen-Entlastungsgesetz, Artikel 1, Absatz 4.d)

Quelle: https://www.familienratgeber.de/rechte-leistungen/staatliche-hilfen/grundsicherung.php

Wie stellt es sich bei dir dar?

Ansonsten wären deine Eltern zum Unterhalt verpflichtet. Allerdings ist dann das Schüler - BAföG und das Kindergeld als Einkommen vom Kind abzuziehen. Dein Anspruch gegen die Eltern würde sich auf 860 Euro (inkl. Kindergeld) belaufen.

Aber auch da sträuben sich viele Vermieter einen (fast) mittellosen Schüler aufzunehmen... Und zu einer Bürgschaft kannst du deine Eltern auch nicht zwingen!

Statt zu bürgen könnten die Eltern für dich die Wohnung mieten oder wirtschaftllich gesehen noch besser eine Eigentumswohnung kaufen welche sie vermieten bzw. mit Gewinn weiter verkaufen wenn du deine Ausbildung beendet hast. Besprich das mal mit ihnen.

Wenn du jetzt in einer betreuten Einrichtung lebst musst du das dort mit dem Betreuer besprechen. Einfach in ein anderes Bundesland alleine ziehen wird nicht gehen.

Saphry 
Fragesteller
 13.05.2022, 17:24

Von der Einrichtung aus ist das kein Problem. Die ist zur Wiedereingliederung und ich bin dementsprechend überhaupt nur hier, um letztendlich auszuziehen. Da es die einzige Schule ist, die mich nimmt, bleibt nur Umziehen.

PS: In der Regel brauchst du eine Bürgschaft wohl nur für unmöblierte Wohnräume. Dies deshalb weil nur für unmöblierten Wohnraum Kündigungsschutz der Mieter besteht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung