Nach Schulabschluss 1 Jahr Pause (Praktikum/Kindergeld)?

1 Antwort

Bis 18 bekommen deine Eltern eh Kindergeld gezahlt !

Such dir ein FSJ - oder einen anderen freiwilligen Dienst,da bekommst du deine Eltern nicht nur weiter Kindergeld für dich,sondern du bekommst auch noch ein Gehalt von ca. min. 350 € gezahlt.

Machst du das 1 Jahr,dann hast du dir sogar einen ALG - 1 Anspruch erworben,würdest dann also 6 Monate ( 180 Tage ) Arbeitslosengeld bekommen,wenn du danach keine Arbeit / Ausbildung beginnen würdest.

Im Praktikum steht deinen Eltern auch Kindergeld zu,wenn dieses dich auf eine Ausbildung vorbereitet,nur kann es da passieren das es nicht vergütet wird.

Danke für die nette und ausführliche Antwort! :)
Also zur Zeit mache ich gerade noch meinen Schulabschluss an einer Realschule. Bis ich damit fertig bin, werde ich schon 18 Jahre alt sein. An einem FSJ habe ich auch schon gedacht. Klingt auch gut, dass man dort wenigstens etwas Vergütung bekommt. Jedoch ist mir dieser Punkt nicht so wichtig. Also wenn ich ein FSJ machen würde, bin ich auf jeden Fall auf der sicheren Seite und würde sogar eine Vergütung bekommen? Falls ich doch den anderen Weg gehen würde, ist es dennoch erlaubt richtig und ich würde auch bzw. mein Vater würde auch Kindergeld bekommen? Natürlich nur wenn ich dann die Praktika bewältige und es auch nachweisen kann? Ist es denn dann festgelegt wie viele Praktika ich gemacht haben muss? Weil ich denke es würde nicht reichen (habe ich auch auf keinen Fall vor) 1 Praktikum nach 4 Monaten zu machen und danach gar nichts mehr? Ich wollte so vielleicht 5-7 Praktika in verschiedenen Richtungen und Betrieben tätigen. Also dies würde auch funktionieren?

@ZaborgLP

In einem freiwilligen Dienst bekommst dein Vater ab dem 18 dann auf jeden Fall Kindergeld weiter,solange du noch keine 25 bist und auch eine Vergütung gibt es da immer !

Ab deinem 18 Lebensjahr ist es nur wichtig,dass du entweder bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als Arbeit bzw.Ausbildung suchend gemeldet bist.

Solange du zwischen 18 - 21 wärst würde es reichen wenn du Arbeit suchend gemeldet bist,ab 21 dann musst du Ausbildung suchend gemeldet sein.

Bist du das nicht,dann kannst du deine ernsthafte Suche nach einer Ausbildung der Familienkasse mit Kopien deiner Absagen / Bewerbungen selber nachweisen.

So würde das dann auch mit deinen Praktika sein,denn diese sind wie eine Ausbildung anzusehen,weil sich dich auf etwas vorbereiten was dir in deiner späteren Ausbildung evtl.nützlich sein könnte.

Wie viel Praktika du da machst würde sicherlich keine Rolle spielen,denn Ausbildungen kannst du ja auch so viele machen wie du möchtest und hast in jeder Anspruch auf Kindergeld,solange du noch keine 25 bist.

Nur könnte es dann evtl. Probleme geben wenn du beim Amt dann z.B. gemeldet bist und ein Praktika nach dem anderen machen möchtest,dass müsste dann nämlich immer vorher beantragt und genehmigt werden.

Da du aber eh ca. 1 Jahr erst mal etwas ausprobieren möchtest,würde ich der Familienkasse dann alles selber nachweisen.

@isomatte

Also ich tendiere eher zu der Option mit den Praktika, denn da kann ich mehrere Betriebe und Berufsfelder abklappern. Bei einem FSJ bist du ja z.B. an einem Betrieb gebunden oder nicht? Ich kenne mich im Thema FSJ leider nicht so gut aus. Es klang nur gut weil man ein wenig Vergütung bekommt aber wie gesagt ist mir das eigentlich nicht wichtig. Deshalb jetzt nochmal ganz genau die Frage:
Wenn ich nach meinem Schulabschluss Praktika mache und die dann bei der Familienkasse nachweise kann ich das ein Jahr lang machen und mein Vater würde trotzdem Kindergeld bekommen? In dieser Zeit kann ich mich dann um einen Ausbildungsplatz kümmern und dann 1 Jahr später damit anfangen richtig? Oder welche Schritte muss ich genau gehen, damit das alles möglich ist? (mit Argentur für Arbeit, Jobcenter etc.)

@ZaborgLP

Ja,wenn du einen freiwilligen Dienst machen würdest,dann bist du für diese Zeit an diesen Träger gebunden !

In einem Praktikum steht dir in der Regel Kindergeld zu,nur würdest du meiner Meinung nach Probleme bekommen,wenn du dich bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter Ausbildung suchend melden würdest.

Mit vorheriger Absprache ist es da zwar auch möglich ein Praktikum zu machen,aber wie du das vor hast hier 1 Jahr lang verschiedene Praktika zu machen,würden sie sicher nicht mit machen.

Da würde man dich sicher zu anderen Möglichkeiten drängen und wenn man dich in eine Maßnahme stecken würde,nur um diese voll zu bekommen.

Wie gesagt,im Praktikum steht dir in der Regel Kindergeld zu,dass man dann nur eine bestimmte Anzahl machen kann ist mir nicht bekannt und habe ich auch noch nicht gelesen.

Wenn du also verschiedene Praktika in verschiedenen Bereichen ausprobierst,dann sollte das eigentlich kein Problem sein,wenn du das dann der Familienkasse alles nachweisen kannst.

Ich habe hier ein Urteil des Finanzgerichtes Münster gefunden,da geht es auch um den Anspruch auf Kindergeld im Praktikum.

Das Gericht hat hier entschieden,dass Anspruch auf Kindergeld im Praktikum für längstens 6 Monate besteht,darüber hinaus kann weiter Kindergeld Anspruch bestehen,wenn ein konkretes Ausbildungsziel nachgewiesen werden kann.

Hier ging es aber darum,dass das Kind nur 1 Praktikum gemacht hat und das über 1 Jahr,also eine andere Situation als bei dir.

Kannst es dir ja aber trotzdem einmal durchlesen.

Urteil vom 01.06.2011 : Az.: 11 K 4118 / 09 kg