Kindergeld beziehen während Suche nach FSJ?

4 Antworten

Du wärst dann weder auf der Suche nach einem Arbeitsplatz, noch auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz, weil ein freiwilliger Dienst keines von beiden ist.

Ein Anspruch bestünde spätestens im Monat in dem man z. B. ein FSJ - beginnt, solange man noch unter 25 ist, dann auch rückwirkend für bis zu 6 Monate, sollte es erst im laufe der Ableistung beantragt werden.

Könntest dich aber z.B. bei der Agentur für Arbeit als ausbildungssuchend melden und entsprechende Nachweise für die ernsthafte Suche nach einer Ausbildung erbringen und dich nebenbei auf ein FSJ - bewerben, dann bestünde auch in der Wartezeit unter 25 weiterhin Anspruch auf Kindergeld.

Hi lieber Stefan00016,

da solltest du einfach mal mit deinen Eltern zusammen das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse genauer durchlesen: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

Wie z.B. auf den Seiten 14 u. 17 folgendes:

Bild zum Beitrag

Betreff FSJ findest du Infos auf Seite 18!

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche
 - (Schule, Recht, Geld)

Ein FSJ ist kein Arbeitsplatz und keine Ausbildung. Also musst du dich daneben natürlich auf das bewerben was du suchst... Wenn du dich arbeitslos gemeldet hast, musst du deine Bemühungen ja nachweisen durch Bewerbungen und Absagen.

Wenn du dich ausbildungssuchend gemeldet hast, musst du dich auf Ausbildungsstellen bewerben. Bekommst du stattdessen einen Platz für das FSJ, dann besteht auch Anspruch auf Kindergeld für deine Eltern. Es geht eigentlich nur darum, dass du dich nicht nur für ein FSJ bewirbst!

https://www.kindergeld.org/kindergeld-im-freiwilligendienst/

Im FSJ erhältst du weiterhin dein Kindergeld.

Du erhältst grundsätzlich Kindergeld, bis du eine Ausbildung vollendet hast oder dein 25 Lebensjahr erreicht hast.